Pfändungsschutzkonto (P-Konto): So sichern Sie Ihr Girokonto vor Pfändung

Ein Pfändungsschutzkonto, oft als P-Konto abgekürzt, schützt Ihr Guthaben vor dem Zugriff durch Gläubiger – bis zu einem festgelegten Freibetrag. Besonders bei einer Kontopfändung oder in einem laufenden Insolvenzverfahren ist es unverzichtbar, um weiterhin Zahlungen für Lebenshaltungskosten tätigen zu können.

 

Was ist ein Pfändungsschutzkonto?

Ein Pfändungsschutzkonto ist ein ganz normales Girokonto, das bei Ihrer Bank oder Sparkasse in ein spezielles Schutzkonto umgewandelt wird. Es ermöglicht Ihnen trotz Kontopfändung den Zugriff auf einen gesetzlich geschützten Betrag – aktuell 1.555 € pro Monat (Stand: 07/2025, § 850k ZPO).

Dieser Betrag kann auf Antrag erhöht werden, z. B. wenn:

  • Unterhaltspflichten bestehen
  • Kindergeld eingeht
  • Sozialleistungen für mehrere Haushaltsmitglieder gezahlt werden

 

Wie richte ich ein Pfändungsschutzkonto ein?

Die Umwandlung ist unkompliziert:

  • Kontaktieren Sie Ihre Bank und beantragen Sie die Umwandlung Ihres bestehenden Girokontos in ein P-Konto.
  • Die Bank muss Ihnen ein Pfändungsschutzkonto einrichten – unabhängig von Ihrem Schufa-Score. Sie haben darauf einen gesetzlichen Anspruch.
  • Innerhalb von vier Werktagen muss die Umstellung erfolgt sein.

Wichtig: Jede Person darf nur ein einziges P-Konto führen.

 

Welche Freibeträge gelten beim P-Konto?

Der Basisschutz beträgt aktuell:

  • 1.555 € pro Monat (Stand: 07/2025)

Zusätzlich können Freibeträge beantragt werden bei:

  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Eingehendem Kindergeld
  • Leistungen für Dritte (z. B. Eltern, Pflegepersonen)


Einen amtlichen Freibetragsrechner bietet z. B. die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung: https://www.bag-sb.de

 

Was passiert, wenn mein Einkommen den Freibetrag übersteigt?

Guthaben über dem Freibetrag wird an den Gläubiger abgeführt. Daher ist es wichtig, einen Anpassungsantrag zu stellen, wenn Sie berechtigt sind, einen höheren Freibetrag zu beanspruchen. Dies erfolgt durch:

  • Bescheinigung durch Schuldnerberatungsstelle
  • Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen
  • Kindergeldbescheide, etc.

 

Wichtige rechtliche Hinweise

  • Die Grundlage für das P-Konto ist § 850k ZPO
  • Die Bank darf keine zusätzlichen Gebühren für die Umstellung verlangen (Quelle: Verbraucherzentrale)

 

Ein Pfändungsschutzkonto sichert Ihre Existenz

Wenn Sie von einer Pfändung betroffen sind, ist das Pfändungsschutzkonto oft der erste und wichtigste Schritt. Es schützt Sie zuverlässig vor dem kompletten Verlust Ihres Einkommens und gibt Ihnen den nötigen finanziellen Spielraum zur Bewältigung des Alltags.

Tipp: Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin mit einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle, wenn Sie Fragen zur Einrichtung oder zu Freibeträgen haben.

 

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