Privatinsolvenz Ablauf: So läuft das Insolvenzverfahren ab

Der Ablauf der Privatinsolvenz ist ein gesetzlich geregelter Weg, um nach einer Phase finanzieller Überschuldung schuldenfrei zu werden. Doch viele Betroffene sind unsicher, wie das Verfahren genau abläuft. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen den typischen Ablauf einer Privatinsolvenz – verständlich erklärt und in der richtigen Reihenfolge.

 

1. Außergerichtlicher Einigungsversuch

Bevor Sie einen Antrag auf Privatinsolvenz stellen dürfen, müssen Sie versuchen, sich außergerichtlich mit Ihren Gläubigern zu einigen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und in § 305 InsO geregelt.

Dafür benötigen Sie Unterstützung durch eine geeignete Stelle – z. B. eine anerkannte Schuldnerberatung. Diese erstellt gemeinsam mit Ihnen einen Schuldenbereinigungsplan und sendet diesen an Ihre Gläubiger. Reagieren die meisten Gläubiger ablehnend oder gar nicht, gilt der Versuch als gescheitert.

Weitere Informationen zu diesem Schritt finden Sie im Artikel:
→ Insolvenz anmelden: Voraussetzungen und Ablauf

 

2. Insolvenzantrag beim Amtsgericht

Ist der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert, kann Ihre Schuldnerberatung den Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht einreichen.

Dieser Antrag umfasst unter anderem:

  • eine Übersicht über Ihre Gläubiger und Schulden
  • die Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch
  • Angaben zu Einkommen, Vermögen und Unterhaltspflichten

Das passende Formular finden Sie hier:
→ Insolvenzantrag für Verbraucher (PDF, justiz.nrw.de)

 

3. Eröffnungsbeschluss und Verfahren

Nach Prüfung der Unterlagen erlässt das Gericht einen Eröffnungsbeschluss. Damit beginnt offiziell das Insolvenzverfahren. In dieser Phase wird geprüft, ob verwertbares Vermögen vorhanden ist, das zur Begleichung der Schulden herangezogen werden kann (z. B. ein Auto oder eine Rückzahlung).

Ein Insolvenzverwalter wird eingesetzt, der sich um die Abwicklung kümmert und Zahlungen verwaltet. Die Gläubiger können in dieser Phase ihre Forderungen anmelden.

 

4. Wohlverhaltensphase

Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase, die in der Regel die restliche Zeit bis zum Ablauf von drei Jahren ausfüllt. In dieser Zeit müssen Sie:

  • Ihr pfändbares Einkommen an den Treuhänder abtreten
  • jede Änderung Ihrer Einkommens- oder Wohnverhältnisse melden
  • eine zumutbare Erwerbstätigkeit ausüben oder sich um eine solche bewerben.

Lesen Sie hierzu auch:
→ Ablauf Insolvenzverfahren: Alle Schritte im Überblick

 

5. Restschuldbefreiung

Wenn Sie die Pflichten während der Wohlverhaltensphase erfüllen, endet das Verfahren mit der Restschuldbefreiung. Das bedeutet: Die meisten Ihrer verbleibenden Schulden werden erlassen. Ausgenommen sind z. B. Geldstrafen, Unterhaltsrückstände oder Schulden aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen.

Damit sind Sie wieder schuldenfrei und können finanziell neu anfangen.

Vertiefend hierzu:
→ Restschuldbefreiung: Voraussetzungen und Ausnahmen

 

So verläuft die Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz folgt einem klaren Ablauf: außergerichtlicher Einigungsversuch, Antragstellung, Verfahren, Wohlverhaltensphase und schließlich die Restschuldbefreiung. Ohne die Unterstützung einer Schuldnerberatung ist dieser Weg nicht möglich.

Je früher Sie professionelle Hilfe suchen, desto besser lassen sich Fehler vermeiden – für einen erfolgreichen und schuldenfreien Neuanfang.

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