Prozesskostenhilfe – kurz und knapp erklärt
Wer vor Gericht zieht, muss mit hohen Kosten rechnen – Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und eventuell auch Gutachterkosten. Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es aber eine staatliche Unterstützung: die Prozesskostenhilfe (PKH). Sie sorgt dafür, dass niemand auf sein Recht verzichten muss, nur weil das Geld fehlt.
Was ist Prozesskostenhilfe?
Die Prozesskostenhilfe ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die ein Gerichtsverfahren führen wollen oder müssen, sich aber die Kosten dafür nicht leisten können. Sie deckt je nach Einkommen teilweise oder vollständig die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten.
Wenn das Verfahren verloren wird, muss jedoch – trotz bewilligter PKH – in der Regel die gegnerische Anwaltsrechnung selbst bezahlt werden. Diese Kosten übernimmt die Prozesskostenhilfe nicht.
Wer bekommt Prozesskostenhilfe?
Ob jemand Anspruch auf PKH hat, hängt vor allem von zwei Dingen ab:
- Geringes Einkommen und Vermögen – ähnlich wie bei Sozialhilfe oder Wohngeld
- Aussicht auf Erfolg der Klage oder Verteidigung – also: die Rechtsverfolgung darf nicht mutwillig oder offensichtlich aussichtslos sein
Ein Recht auf Prozesskostenhilfe besteht nur, wenn das Gericht die Erfolgsaussichten positiv einschätzt und keine andere Möglichkeit der Finanzierung besteht.
Wie beantragt man Prozesskostenhilfe?
Der Antrag auf PKH erfolgt beim zuständigen Gericht – zusammen mit der Klageschrift oder Verteidigung. Es genügt nicht, nur den Antrag zu stellen. Zusätzlich muss eine vollständig ausgefüllte „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ abgegeben werden. Dieses Formular enthält u. a. Angaben zu:
- monatlichem Einkommen (Lohn, Rente, ALG II, etc.)
- laufenden Ausgaben (Miete, Versicherungen, Unterhalt, etc.)
- Vermögen (Sparguthaben, Auto, Immobilien, etc.)
Das Formular gibt es z. B. hier als PDF beim Justizportal.
Wichtige Hinweise zur Rückzahlung
Wenn sich die finanziellen Verhältnisse innerhalb von vier Jahren nach Ende des Verfahrens verbessern, kann das Gericht eine nachträgliche Ratenzahlung anordnen. Man muss also auch nach dem Verfahren regelmäßig Änderungen beim Einkommen oder Vermögen mitteilen.
Wer dies unterlässt, kann die gesamte PKH nachträglich verlieren und muss dann alle Kosten selbst tragen.
Was deckt Prozesskostenhilfe nicht ab?
Nicht übernommen werden:
- die Kosten des gegnerischen Anwalts, wenn man verliert
- Verfahren ohne Aussicht auf Erfolg oder rein „vorsorgliche“ Klagen
- außergerichtliche Tätigkeiten wie Beratung ohne Klage (dafür gibt es Beratungshilfe)
Unterschied: Prozesskostenhilfe & Beratungshilfe
Beratungshilfe betrifft außergerichtliche Beratung, etwa durch einen Anwalt oder eine Anwältin, ohne dass ein Gerichtsverfahren läuft. Prozesskostenhilfe gilt nur für Verfahren vor Gericht. Man kann aber beides nacheinander nutzen, z. B. erst Beratungshilfe, später PKH für die Klage.
Fazit
Die Prozesskostenhilfe ist ein wichtiges Instrument, um Recht auch ohne Geld durchzusetzen. Wer finanziell eingeschränkt ist und ein Gerichtsverfahren führen muss, sollte prüfen, ob PKH in Frage kommt. Bei Unsicherheiten helfen Rechtsanwälte, Schuldnerberatungen oder die Rechtsantragsstellen der Gerichte weiter.