Schulden loswerden mit einem Brief: Was möglich ist

Viele Betroffene fragen sich: „Kann ich meine Schulden einfach mit einem Brief loswerden?“ Die Vorstellung, alles mit einem Schreiben zu klären, wirkt verlockend. Doch in der Realität ist das nur in sehr wenigen Fällen möglich, auch wenn intensiv damit geworben wird.

 

Wann reicht wirklich ein einziger Brief?

Ein einzelnes Schreiben kann tatsächlich ausreichen, wenn die Forderung nach den Vorschriften des § 195 BGB verjährt ist. In der Regel beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist – aber es gibt Ausnahmen und Sonderregelungen.

In solchen Fällen genügt oft ein sachlich formulierter Einwand gegen die Forderung wegen Verjährung. Wir prüfen für Sie, ob dies möglich ist, und formulieren das Schreiben rechtssicher.

 

Widerrufsrecht: Verträge rückgängig machen – mit einem Brief

In bestimmten Fällen besteht für Verbraucher auch ein gesetzliches Widerrufsrecht. Das betrifft zum Beispiel Kredite, Bestellungen im Internet oder Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden. Die Frist beträgt in der Regel 14 Tage, kann aber unter bestimmten Umständen verlängert sein – etwa, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgte.

Wenn Sie rechtzeitig widerrufen, wird der Vertrag rückabgewickelt – und eine daraus entstandene Forderung erlischt. Auch das kann also ein Weg sein, mit einem Brief aus den Schulden zu kommen. Wir prüfen gerne, ob ein wirksamer Widerruf noch möglich ist.

 

In allen anderen Fällen: Ein Brief allein reicht nicht

Wenn die Forderung nicht verjährt ist und kein Widerruf mehr möglich ist, braucht es mehr als nur einen Brief. In der Praxis sind dann folgende Schritte notwendig:

  • Analyse Ihrer finanziellen Situation
  • Erstellung eines realistischen Schuldenbereinigungsplans
  • Verhandlung mit den Gläubigern
  • Abschluss von Zahlungsvereinbarungen oder Vergleichslösungen

Ein Schuldenbereinigungsplan kann beispielsweise Ratenzahlungen oder eine Einmalzahlung mit Teilverzicht enthalten. Wichtig ist: Der Gläubiger muss diesem Plan auch zustimmen. Genau hier setzen wir an.

 

Wir führen die Verhandlungen mit Ihren Gläubigern

Unsere Schuldnerberatung prüft Ihre Forderungen nicht nur auf Verjährung oder Widerruf – wir entwickeln mit Ihnen auch individuelle Lösungswege und übernehmen die Kommunikation mit Ihren Gläubigern. Unser Ziel: eine tragfähige Einigung, die Sie wirklich entlastet.

Sie können uns Ihre Unterlagen ganz einfach online übermitteln. Nutzen Sie dafür unsere kostenfreie Erstanfrage:

Jetzt Schulden prüfen lassen – unverbindlich und kostenlos

 

Fazit: Nur selten reicht ein Brief – wir helfen Ihnen weiter

Ein einzelner Brief kann nur dann Ihre Schulden erledigen, wenn diese rechtlich nicht mehr durchsetzbar sind – etwa wegen Verjährung oder nach wirksamem Widerruf. In allen anderen Fällen braucht es Verhandlungsgeschick, rechtliches Know-how und Fingerspitzengefühl – das bringen wir für Sie mit.

Geben Sie uns die Unterlagen – wir kümmern uns um den Rest.

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