Was passiert mit meinem Kredit bei Privatinsolvenz?

Wer überschuldet ist und Privatinsolvenz beantragt, stellt sich oft die Frage: Was passiert mit meinem laufenden Kredit? Wird der Kreditvertrag automatisch beendet? Muss ich weiterhin Raten zahlen? Und was ist mit Personen, die mit unterschrieben haben oder gebürgt haben? Hier finden Sie die Antworten.

 

Alle Kredite werden in die Privatinsolvenz einbezogen

Sobald ein Antrag auf Privatinsolvenz gestellt und das Verfahren eröffnet wurde, werden sämtliche Verbindlichkeiten des Schuldners erfasst. Das gilt auch für laufende Ratenkredite, Autokredite, Immobilienfinanzierungen oder Überziehungskredite.

Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine freiwilligen Zahlungen mehr an einzelne Gläubiger erfolgen – auch nicht an Banken, mit denen Kreditverträge bestehen. Das nennt sich Zahlungsverbot nach Insolvenzeröffnung.

Wer nach Eröffnung des Verfahrens dennoch versucht, Kreditraten weiterzuzahlen, riskiert rechtliche Probleme – unter anderem die Versagung der Restschuldbefreiung.

 

Was passiert mit den Krediten nach Eröffnung der Insolvenz?

Mit der Verfahrenseröffnung verlieren Kreditverträge zwar nicht automatisch ihre Wirksamkeit, sie sind aber nicht mehr erfüllbar, da das gesamte pfändbare Einkommen an den Insolvenzverwalter abgeführt wird. Die Kreditinstitute haben dann das Recht, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.

Offene Kredite werden dadurch wie alle anderen Schulden behandelt – sie unterliegen der Restschuldbefreiung, sofern keine Straftat (z. B. Kreditbetrug) im Raum steht.

 

Sicherheiten dürfen verwertet werden

Viele Kredite sind mit Sicherheiten besichert – etwa ein Fahrzeug, das über einen Autokredit finanziert wurde, oder ein Haus bei einer Baufinanzierung. Diese Sicherheiten dürfen von der Bank verwertet werden, das heißt:

  • Ein Auto kann zurückgefordert und verkauft werden.
  • Eine Immobilie kann zwangsversteigert werden.
  • Sparguthaben, Lebensversicherungen oder Bausparverträge können ebenfalls verwertet werden.

Die Erlöse werden auf die Kreditschuld angerechnet. Der Restbetrag – falls einer verbleibt – wird als Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet.

 

Was passiert mit Mitdarlehensnehmern oder Bürgen?

Häufig haften für einen Kredit mehrere Personen gemeinsam. Das betrifft zum Beispiel Ehepartner, Lebenspartner, Eltern oder andere Personen, die als Mitschuldner oder Bürgen im Vertrag stehen.

Die Privatinsolvenz einer Person betrifft in diesen Fällen nur denjenigen, der das Verfahren beantragt hat. Für Mitunterzeichner gilt:

  • Die Bank kann sich weiterhin an den nicht insolventen Darlehensnehmer halten.
  • Diese Person haftet in vollem Umfang für die noch offenen Kreditverpflichtungen.
  • Die Kündigung des Kredits durch die Bank ist häufig möglich – insbesondere bei Zahlungsausfall des Hauptschuldners oder aufgrund vertraglicher Sonderkündigungsrechte.

Die Mitverpflichteten haben keinerlei Vorteil durch die Insolvenz des anderen – sie haften genauso wie vorher. Vielmehr kann es sein, dass sich die finanzielle Belastung durch die nun alleinige Verantwortung deutlich erhöht.

 

Kein Rückgriff auf den insolventen Hauptschuldner

Eine häufige Irrtum ist, dass ein Mitdarlehensnehmer, der nun allein die Raten weiterbezahlt, später Rückgriff beim insolventen Mitschuldner nehmen könnte.

Dies ist jedoch nicht möglich: Forderungen, die im Rahmen der Insolvenz untergehen, können auch von mithaftenden Personen nicht mehr zurückgefordert werden – selbst wenn diese den Kredit später alleine zurückzahlen.

Der verbietet, dass die Restschuldbefreiung durch solche Rückgriffe indirekt ausgehebelt wird.

 

Wenn Mithaftung zur Schuldenfalle wird

Für viele Mitunterzeichner oder Bürgen ist die Insolvenz des eigentlichen Kreditnehmers ein Wendepunkt: Plötzlich stehen sie mit einer kompletten Kreditverpflichtung alleine da – ohne darauf vorbereitet zu sein.

In solchen Fällen kann es sinnvoll oder sogar notwendig sein, selbst eine Schuldnerberatung aufzusuchen. Denn häufig ist die neue Alleinhaftung nicht tragbar – insbesondere, wenn das Einkommen niedrig oder die Lebenshaltungskosten hoch sind.

Die Schuldnerberatung prüft, ob ein außergerichtlicher Vergleich möglich ist oder ob die Insolvenz der verbleibenden Person die bessere Lösung darstellt.

 

Fazit: Kredite enden nicht einfach – sie werden abgewickelt

Ein laufender Kreditvertrag endet nicht automatisch mit dem Insolvenzantrag – aber er wird rechtlich blockiert. Zahlungen dürfen nicht mehr erfolgen, Sicherheiten werden verwertet, und die Restschuld geht in das Verfahren ein. Für mithaftende Personen bleibt die Verpflichtung jedoch bestehen.

Wer Kredite hat und über Privatinsolvenz nachdenkt, sollte die Gesamtlage frühzeitig mit einer qualifizierten Schuldnerberatung klären – auch im Hinblick auf mithaftende Personen und mögliche Auswirkungen auf das soziale Umfeld.

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"Mich durch die Schuldnerberatung Schickner vertreten zu lassen, zähle ich zu den glücklichsten Entscheidungen meines Berufslebens. Selbst freiberuflich tätig, sind mir vor allem das hohe persönliche Engagement und die zwischenmenschliche"

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