Was passiert mit meinem Kredit bei Privatinsolvenz?
Wer überschuldet ist und Privatinsolvenz beantragt, stellt sich oft die Frage: Was passiert mit meinem laufenden Kredit? Wird der Kreditvertrag automatisch beendet? Muss ich weiterhin Raten zahlen? Und was ist mit Personen, die mitunterschrieben oder gebürgt haben? Hier finden Sie die Antworten – verständlich erklärt.
Alle Kredite werden in die Privatinsolvenz einbezogen
Sobald ein Antrag auf Privatinsolvenz gestellt und das Verfahren eröffnet wurde, werden sämtliche Verbindlichkeiten des Schuldners erfasst. Das gilt auch für laufende Ratenkredite, Autokredite, Immobilienfinanzierungen oder Überziehungskredite.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine freiwilligen Zahlungen mehr an einzelne Gläubiger erfolgen – auch nicht an Banken, mit denen Kreditverträge bestehen. Insolvenzgläubiger können ihre Forderungen nur noch nach den Regeln des Verfahrens verfolgen (§ 87 InsO).
Wer nach Eröffnung des Verfahrens dennoch versucht, Kreditraten weiterzuzahlen, riskiert rechtliche Probleme – unter anderem die Versagung der Restschuldbefreiung.
Was passiert mit den Krediten nach Eröffnung der Insolvenz?
Mit der Verfahrenseröffnung verlieren Kreditverträge zwar nicht automatisch ihre Wirksamkeit, sie sind aber nicht mehr erfüllbar, da das gesamte pfändbare Einkommen an den Insolvenzverwalter abgeführt wird. Die Kreditinstitute haben dann das Recht, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.
Offene Kredite werden dadurch wie alle anderen Schulden behandelt – sie unterliegen der Restschuldbefreiung, sofern keine Straftat (z. B. Kreditbetrug) im Raum steht. Welche Forderungen ausnahmsweise bestehen bleiben, lesen Sie unter welche Schulden bei Privatinsolvenz nicht erlassen werden.
Sicherheiten dürfen verwertet werden
Viele Kredite sind mit Sicherheiten besichert – etwa ein Fahrzeug, das über einen Autokredit finanziert wurde, oder ein Haus bei einer Baufinanzierung. Diese Sicherheiten dürfen von der Bank verwertet werden, das heißt:
- Ein Auto kann zurückgefordert und verkauft werden.
- Eine Immobilie kann zwangsversteigert werden.
- Sparguthaben, Lebensversicherungen oder Bausparverträge können ebenfalls verwertet werden.
Die Erlöse werden auf die Kreditschuld angerechnet. Der Restbetrag – falls einer verbleibt – wird als Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet. Ein häufig übersehenes Detail: Viele Kreditverträge enthalten im Kleingedruckten eine Lohnabtretung, die schon vor der Insolvenz greifen kann.
Was passiert mit Mitdarlehensnehmern oder Bürgen?
Häufig haften für einen Kredit mehrere Personen gemeinsam. Das betrifft zum Beispiel Ehepartner, Lebenspartner, Eltern oder andere Personen, die als Mitschuldner oder Bürgen im Vertrag stehen.
Die Privatinsolvenz einer Person betrifft in diesen Fällen nur denjenigen, der das Verfahren beantragt hat. Für Mitunterzeichner gilt:
- Die Bank kann sich weiterhin an den nicht insolventen Darlehensnehmer halten.
- Diese Person haftet in vollem Umfang für die noch offenen Kreditverpflichtungen.
- Die Kündigung des Kredits durch die Bank ist häufig möglich – insbesondere bei Zahlungsausfall des Hauptschuldners oder aufgrund vertraglicher Sonderkündigungsrechte.
Die Mitverpflichteten haben keinerlei Vorteil durch die Insolvenz des anderen – sie haften genauso wie vorher. Vielmehr kann es sein, dass sich die finanzielle Belastung durch die nun alleinige Verantwortung deutlich erhöht.
Kein Rückgriff auf den insolventen Hauptschuldner
Ein häufiger Irrtum ist, dass ein Mitdarlehensnehmer, der nun allein die Raten weiterbezahlt, später Rückgriff beim insolventen Mitschuldner nehmen könnte.
Dies ist jedoch nicht möglich: Forderungen, die im Rahmen der Insolvenz untergehen, können auch von mithaftenden Personen nicht mehr zurückgefordert werden – selbst wenn diese den Kredit später alleine zurückzahlen.
Der Grund liegt in der Wirkung der Restschuldbefreiung (§ 301 InsO): Sie soll nicht durch nachträgliche Rückgriffe indirekt ausgehebelt werden.
Wenn Mithaftung zur Schuldenfalle wird
Für viele Mitunterzeichner oder Bürgen ist die Insolvenz des eigentlichen Kreditnehmers ein Wendepunkt: Plötzlich stehen sie mit einer kompletten Kreditverpflichtung alleine da – ohne darauf vorbereitet zu sein.
In solchen Fällen kann es sinnvoll oder sogar notwendig sein, selbst eine Schuldnerberatung aufzusuchen. Denn häufig ist die neue Alleinhaftung nicht tragbar – insbesondere, wenn das Einkommen niedrig oder die Lebenshaltungskosten hoch sind.
Wir prüfen, ob ein außergerichtlicher Vergleich möglich ist – oft lässt sich damit eine Insolvenz vermeiden – oder ob die Insolvenz der verbleibenden Person die bessere Lösung darstellt.
Fazit: Kredite enden nicht einfach – sie werden abgewickelt
Ein laufender Kreditvertrag endet nicht automatisch mit dem Insolvenzantrag – aber er wird rechtlich blockiert. Zahlungen dürfen nicht mehr erfolgen, Sicherheiten werden verwertet, und die Restschuld geht in das Verfahren ein. Für mithaftende Personen bleibt die Verpflichtung jedoch bestehen.
Wer Kredite hat und über Privatinsolvenz nachdenkt, sollte die Gesamtlage frühzeitig klären – auch im Hinblick auf mithaftende Personen. Schildern Sie uns Ihre Situation in einer unverbindlichen und auf Wunsch anonymen Anfrage. Sie erhalten eine erste Einschätzung, ohne sich zu binden. Steht für Sie bereits fest, dass es auf eine Insolvenz hinausläuft, finden Sie die Konditionen unter Was kostet die Privatinsolvenz?
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – als Schuldnerberater zugelassen (§ 1 AG-InsO BW), Insolvenzverwalter beim Amtsgericht Tübingen