Welche Schulden werden bei Privatinsolvenz nicht erlassen?

Eine Privatinsolvenz hilft dabei, sich nach drei Jahren von Schulden zu befreien. Doch nicht alle Schulden werden durch die Restschuldbefreiung automatisch gelöscht. Einige Schulden bleiben bestehen – auch nach dem offiziellen Ende des Insolvenzverfahrens.

 

Restschuldbefreiung: Was bedeutet das eigentlich?

Am Ende der Privatinsolvenz entscheidet das Gericht über die sogenannte Restschuldbefreiung. Damit werden alle Schulden erlassen, die nicht von der Befreiung ausgeschlossen sind. Doch der Gesetzgeber sieht in § 302 InsO eine Reihe von Ausnahmen vor.

 

Diese Schulden werden bei Privatinsolvenz nicht erlassen

Folgende Forderungen sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen und müssen auch nach Abschluss der Insolvenz weiter bezahlt werden:

  • Geldstrafen und Geldbußen (z. B. aus Strafverfahren)
  • Schulden aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (z. B. Betrug, Diebstahl, Körperverletzung – wenn das Gläubiger rechtzeitig geltend macht)
  • Unterhaltsschulden, wenn sie vorsätzlich verletzt wurden
  • Verfahrenskosten aus Strafprozessen
  • Darlehen aus sittenwidriger Schädigung oder unter arglistiger Täuschung

Wichtig: Diese Ausnahmen gelten nur, wenn der Gläubiger die Forderung rechtzeitig als ausgenommene Forderung anmeldet und entsprechende Belege vorlegt. Andernfalls kann auch diese Schuld unter die Restschuldbefreiung fallen.

 

Häufige Missverständnisse

Viele Schuldner glauben, dass alle Schulden restlos gestrichen werden – das ist ein Irrtum. Besonders häufig trifft es:

  • Eltern mit offenen Unterhaltsrückständen
  • Personen mit Schulden aus Straftaten
  • Menschen mit Gerichtskosten aus Strafverfahren

Diese bleiben bestehen – auch wenn das Insolvenzverfahren beendet ist.

 

Was tun, wenn Schulden bestehen bleiben?

Wenn Sie von ausgenommenen Forderungen betroffen sind, gibt es dennoch Handlungsoptionen:

  • Ratenzahlung vereinbaren – oft möglich, besonders bei Behörden
  • Stundung oder Niederschlagung beantragen – bei Geldstrafen und Bußgeldern
  • Juristische Prüfung – ob wirklich eine unerlaubte Handlung vorliegt

Es lohnt sich, bei offenen Forderungen immer einen fachkundigen Schuldenberater oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

 

Zusammenfassung

Welche Schulden werden bei Privatinsolvenz nicht erlassen? – Eine wichtige Frage, die oft zu spät gestellt wird. Geldstrafen, vorsätzliche Taten und bestimmte Unterhaltsschulden bleiben. Doch wer frühzeitig informiert ist, kann gezielt reagieren und die Auswirkungen minimieren.

Unser Tipp: Lassen Sie alle Gläubigerforderungen früh prüfen – nicht jede Behauptung über eine "unerlaubte Handlung" ist automatisch wirksam.

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