Welche Schulden werden bei Privatinsolvenz nicht erlassen?

Eine Privatinsolvenz hilft dabei, sich nach drei Jahren von Schulden zu befreien. Doch nicht alle Schulden werden durch die Restschuldbefreiung automatisch gelöscht. Einige Schulden bleiben bestehen – auch nach dem offiziellen Ende des Insolvenzverfahrens.

 

Restschuldbefreiung: Was bedeutet das eigentlich?

Am Ende der Privatinsolvenz entscheidet das Gericht über die sogenannte Restschuldbefreiung. Damit werden alle Schulden erlassen, die nicht von der Befreiung ausgeschlossen sind. Doch der Gesetzgeber sieht in § 302 InsO eine Reihe von Ausnahmen vor.

 

Diese Schulden werden bei Privatinsolvenz nicht erlassen

Folgende Forderungen sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen und müssen auch nach Abschluss der Insolvenz weiter bezahlt werden:

  • Schulden aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung – etwa Schadenersatz aus Betrug, Diebstahl oder Körperverletzung
  • Rückständiger Unterhalt, den der Schuldner vorsätzlich und pflichtwidrig nicht gezahlt hat
  • Steuerschulden – aber nur, wenn Sie wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt wurden
  • Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungs- und Zwangsgelder sowie strafrechtliche Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten

Wichtig: Die erste Ausnahme greift nur, wenn der Gläubiger die Forderung rechtzeitig als solche aus vorsätzlich unerlaubter Handlung anmeldet (§ 174 Abs. 2 InsO) und belegt. Versäumt er das, kann selbst diese Schuld unter die Restschuldbefreiung fallen. Es lohnt sich also, jede Anmeldung genau zu prüfen.

 

Häufige Missverständnisse

Viele Schuldner glauben, dass alle Schulden restlos gestrichen werden – das ist ein Irrtum. Besonders häufig betroffen sind:

  • Eltern mit offenen Unterhaltsrückständen, die vorsätzlich nicht gezahlt wurden
  • Personen mit Schadenersatzforderungen aus Straftaten
  • Verurteilte mit offenen Geldstrafen oder Bußgeldern

Umgekehrt hält sich ein weiterer Irrtum hartnäckig: dass die Gerichtskosten eines Strafverfahrens immer bestehen blieben. Das stimmt so nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zählen reine Verfahrenskosten nicht zu den Ausnahmen des § 302 InsO – sie werden von der Restschuldbefreiung in der Regel erfasst. Ausgenommen bleibt nur der Schadenersatz aus der Tat selbst, nicht die Kosten des Strafprozesses. Auch Schulden beim Finanzamt fallen übrigens grundsätzlich unter die Restschuldbefreiung – nur bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung bleiben sie bestehen.

 

Was tun, wenn Schulden bestehen bleiben?

Wenn Sie von ausgenommenen Forderungen betroffen sind, gibt es dennoch Handlungsoptionen:

  • Ratenzahlung vereinbaren – oft möglich, besonders bei Behörden
  • Stundung oder Niederschlagung beantragen – bei Geldstrafen und Bußgeldern
  • Juristische Prüfung – ob wirklich eine unerlaubte Handlung vorliegt oder nur so behauptet wird

Es lohnt sich, bei offenen Forderungen frühzeitig einen fachkundigen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Wer nach der Insolvenz auf solchen Forderungen sitzenbleibt, für den ist zudem oft der Blick lohnend, wer die übrigen Schulden am Ende trägt.

 

Zusammenfassung

Welche Schulden werden bei Privatinsolvenz nicht erlassen? – Eine wichtige Frage, die oft zu spät gestellt wird. Geldstrafen, vorsätzliche Taten, hinterzogene Steuern und bestimmte Unterhaltsschulden bleiben. Doch wer frühzeitig informiert ist, kann gezielt reagieren und die Auswirkungen begrenzen.

Unser Tipp: Lassen Sie alle Gläubigerforderungen früh prüfen – nicht jede Behauptung über eine „unerlaubte Handlung" ist automatisch wirksam. Schildern Sie uns Ihre Situation in einer unverbindlichen und auf Wunsch anonymen Anfrage. Steht für Sie bereits fest, dass es auf eine Insolvenz hinausläuft, finden Sie die Konditionen unter Was kostet die Privatinsolvenz?

 

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – als Schuldnerberater zugelassen (§ 1 AG-InsO BW), Insolvenzverwalter beim Amtsgericht Tübingen

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