Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren? | Ablauf & Verkürzung
Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren? Diese Frage stellen sich viele Betroffene, die vor einem finanziellen Neuanfang stehen. Die Dauer eines Insolvenzverfahrens beträgt immer exakt genau 3 Jahre. Jedenfalls, wenn man nur das Verfahren selbst betrachtet.
Hinzu kommt die Vorbereitungszeit, und diese hängt von mehreren Faktoren ab – unter anderem von der Art des Verfahrens, dem individuellen Verlauf und der Mitwirkung des Schuldners.
Dauer eines Insolvenzverfahrens
Seit der Reform der Insolvenzordnung im Jahr 2020 beträgt die Regeldauer eines Insolvenzverfahrens in Deutschland in der Regel nur noch 3 Jahre.
Dies gilt im übrigen auch über den 01.07.2025 hinaus!
Entgegen vieler anderslautender Nachrichten bleibt es auch nach dem 01.07.2025 bei der Verkürzung auf 3 Jahre.
Etwas anderes gilt, wenn dem Schuldner bereits einmal in einem Insolvenzverfahren nach dem 30.09.2020 die Restschuldbefreiung erteilt worden ist:
Dann erhöht sich die Dauer auf 5 Jahre.
- Reguläres Insolvenzverfahren: Dauer: 3 Jahre, § 287 Abs. 2 S.1 InsO
- Zweites Insolvenzverfahren: Dauer: 5 Jahre, § 287 Abs. 2 S.2 InsO
Phasen des Insolvenzverfahrens – und wie lange sie dauern
- Außergerichtlicher Einigungsversuch: ca. 3 Monate
- Eröffnungsverfahren: ca. 4-6 Wochen
- Eröffnetes Verfahren: 6 Monate bis 3 Jahre - nach Ermesen des Insolvenzverwalters:
sobald die Verwertung der Insolvenzmasse mit Ausnahme eines laufenden Einkommens beendet ist, § 196 InsO - Wohlverhaltensphase: Ab Aufhebung des Verfahrens bis längstens 3 Jahre ab Eröffnung
Die eigentliche Dauer des Insolvenzverfahrens beginnt mit dem Eröffnungsbeschluss und endet mit der Entscheidung über die Restschuldbefreiung.
Wie lässt sich die Dauer des Insolvenzverfahrens verkürzen?
Durch die Reform der Insolvenzordnung ist es seit 2020 möglich, bereits nach 3 Jahren schuldenfrei zu sein – unabhängig davon, wie viel zurückgezahlt wurde. Voraussetzung ist, dass keine Versagungsgründe vorliegen und alle Obliegenheiten erfüllt wurden.
Dieses auf 3 Jahre verkürzte Verfahren läßt sich nur verkürzen, wenn entweder
- die Restschuldbefreiung versagt wird - dann endet das Verfahren auch früher (wobei dies nicht erstrebenswert ist), § 299 InsO - oder
- die Verfahrenskosten, Massekosten und alle Insolvenzforderungen vollständig bezahlt werden, § 300 Abs. 2 InsO.
Tipps zur Verkürzung der Insolvenzverfahrens-Dauer:
- Frühzeitig professionelle Schuldnerberatung in Anspruch nehmen - wer füher anfängt, ist schneller fertig
- Alle Unterlagen vollständig und korrekt einreichen - so verkürzt man das Verfahren bis zur Eröffnung
- Während des Insolvenzverfahrens ist eine zusätzliche Verkürzung nicht mehr möglich
Häufige Fragen zur Dauer des Insolvenzverfahrens
Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren bei Privatpersonen?
In der Regel 3 Jahre – es sei denn, es wurde schon einmal Restschuldbefreiung erteilt.
Kann sich die Dauer verlängern?
Die Dauer kann sich nicht verlängern. Sie steht von Anfang an fest
Die Dauer des Insolvenzverfahrens beträgt 3 Jahre. Nur wenn bereits eine Restschuldbefreiung im verkürzten Verfahren erteilt worden ist, dauert das Insolvenzverfahren 5 Jahre.
Wann beginnt die 3-Jahres-Frist?
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, also dem Beschluss des Gerichts. Dort ist das Eröffnungsdatum genau angegeben. Dieser Zeitpunkt + 3 Jahre.
Was passiert nach dem Insolvenzverfahren?
Nach erfolgreichem Ablauf der Wohlverhaltensphase erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung – der Schuldner ist dann schuldenfrei.
Fazit: Die Dauer eines Insolvenzverfahrens beträgt seit der Reform immer nur genau 3 Jahre.
Mit guter Vorbereitung und aktiver Mitwirkung lässt sich der Beginn des Verfahrens - und damit auch die Dauer bis zu dessen Ende - verkürzen.