FAQ - Häufige Fragen zur Schuldnerberatung

Jedes Schuldenproblem ist lösbar

Öffentliche Schuldnerberatungsstellen erhalten in der Regel Förderung von der Landeskasse. Bezahlt wird diese Form der Schuldnerberatung also aus den Haushalten der jeweiligen Bundeslänger. Zuständig ist das Innenministerium. Jedes Bundesland hat eigene Fördertöpfe und Förderkriterien. Das Geld kommt aus den allgemeinen Steuermitteln.

Die Schuldnerberatung der Rechtsanwälte wird bei der Bewilligung von Beratungshilfe auch von den Ländern bezahlt, hier allerdings aus der Landesjustizkasse. Diese zahlt auch die Kosten z.B. für Prozesskostenhilfe, soweit im Rahmen der Schuldnerberatung erforderlich, sowie z.B. die Kosten der Insolvenzverwalter, soweit diese nicht aus der Masse gedeckt werden können.

Jedes Schuldenproblem ist lösbar

Schuldnerberatung gliedert sich grundsätzlich in drei Teile auf: Die eigentliche Schuldnerberatung, den außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern sowie ggf. das gerichtliche Verfahren, entweder also ein gerichtlicher Schuldenbereinigungplan oder ein Insolvenzantrag.

  • Die Kosten für eine reine Schuldnerberatung
  • Die Kosten für einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern
  • Die Kosten für einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan oder die Privatinsolvenz

"Mich durch die Schuldnerberatung Schickner vertreten zu lassen, zähle ich zu den glücklichsten Entscheidungen meines Berufslebens. Selbst freiberuflich tätig, sind mir vor allem das hohe persönliche Engagement und die zwischenmenschliche"

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"Ich kann die Anwaltskanzlei Schickner nur weiterempfehlen. Herr Schickner hat mir in einer äußerst bitteren Angelegenheit durch seine kompetente Beratung, professionellem Vorgehen und viel Geschick das Leben leichter gemacht"

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"Sehr freundlich und hilfsbereit, dazu sympathisch, kompetent und vor allem nach Besten Gewissen beraten. Sehr außergewöhnlich für einen Anwalt!"

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"Vielen Dank für die schnelle und sehr hilfsbereite Hilfe via Telefon und Mail. Sehr empfehlenswert."

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