FAQ - Häufige Fragen zur Schuldnerberatung

Jedes Schuldenproblem ist lösbar

Oftmals kommen Mandanten in die Schuldnerberatung mit der Bitte an den Schuldnerberater, sich zunächst einmal einen Überblick über die Schulden zu verschaffen. Das ist wichtig und richtig, denn nur wenn man alle Schulden korrekt erfasst, kann die Schuldnerberatung Sie von allen Schulden befreien. Doch wie geht man dabei vor?

  • Eigene Unterlagen sind vorhanden
  • Gläubiger sind nicht bekannt / Keine Unterlagen mehr

Jedes Schuldenproblem ist lösbar

Bei der Frage, wie lange ein außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern dauert, muss unterschieden werden zwischen folgenden Fragen:

  • Wie lange dauert es, bis der außergerichtliche Vergleich ausverhandelt ist, und
  • Wie lange läuft der außergerichtliche Vergleich an sich, nachdem er zustande gekommen ist.

Jedes Schuldenproblem ist lösbar

Wenn Sie Ihre Schulden nicht mehr bezahlen können, sollten Sie sich schnellstmöglich um einen Termin in der Schuldnerberatung kümmern. Es ist sehr wichtig, dass Sie sich in dieser Situation sofortige Hilfe suchen.

Bleiben die ersten Mahnschreiben der Gläubiger unbeantwortet, werden diese zu Zwangsmitteln greifen. Die Folgen davon können sehr unangenehm sein, wenn Sie nicht wissen, wie Sie hierauf reagieren müssen. Denn wenn Sie Ihre Schulden nicht mehr zahlen können, werden die Banken und Gläubiger versuchen, Sie zu Zahlungen zu zwingen. Hierauf müssen Sie richtig reagieren.

Jedes Schuldenproblem ist lösbar

Es gibt drei mögliche Beteiligte, die die Kosten des Insolvenzverfahrens tragen können. Diese sind der Schuldner, die Gläubiger oder die Staatskasse. Alle drei Möglichkeiten erklären sich wie folgt:

  • Die Gläubiger tragen die Kosten des Insolvenzverfahrens – der vom Gesetzgeber vorgesehene Fall
  • Die Staatskasse trägt die Kosten des Insolvenzverfahrens –der Normalfall in der Wirklichkeit
  • Der Schuldner trägt die Kosten des Insolvenzverfahrens – der Ausnahmefall

Jedes Schuldenproblem ist lösbar

Viele Gläubiger fragen sich, wer eigentlich die Schulden, die dem Schuldner in der Privatinsolvenz erlassen werden, eigentlich am Ende bezahlt, wenn nicht der Schuldner. Es kann doch nicht sein, dass sich die Schulden einfach so in Luft auflösen? Kommt der Staat dafür auf, das Gericht oder der Insolvenzverwalter?

Die Antwort lautet: Niemand bezahlt die Schulden bei Privatinsolvenz. Der Gläubiger geht schlicht und ergreifend leer aus und muss auf die Forderungen verzichten wenn der Schuldner die Privatinsolvenz erfolgreich abschließt und Restschuldbefreiung erhält. Dies gilt für alle zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden Forderungen, egal ob der Gläubiger sich am Insolvenzverfahren beteiligt oder nicht.

Jedes Schuldenproblem ist lösbar

Es ist sowohl nach oben als auch nach unten offen, mit wie vielen Schulden man in die Privatinsolvenz geht. Es ist gesetzlich nicht geregelt, wie viel Schulden man für eine Privatinsolvenz haben muss. Dies bedeutet, die Höhe der Schulden ist für den Antrag auf Privatinsolvenz – nahezu – bedeutungslos.

Zahlenmäßige Grenzen existieren also nicht. Voraussetzung ist aber, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist.

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