FAQ - Häufige Fragen zur Schuldnerberatung

Jedes Schuldenproblem ist lösbar

Der Begriff "Schuldnerberater" ist kein geschützter Begriff. Dies bedeutet, jeder darf sich Schuldnerberater nennen oder sich als Schuldnerberater selbständig machen, auch Personen ohne jegliche Vorkenntnisse.

Schuldnerberater ohne besondere Ausbildung oder Zulassung dürfen allerdings nur rein wirtschaftliche Schuldnerberatung anbieten, darüberhinausgehende Beratungsleistungen und Tätigkeiten dürfen nicht angeboten werden.

Jedes Schuldenproblem ist lösbar

Grundsätzlich ist es sinnvoll, eine Schuldnerberatung eher früher als später aufzusuchen. Die Angst davor, sich in einer Schuldnerberatung beraten zu lassen, ist unbegründet. Ein vernünftiger Schuldnerberater wird Ihnen nie Vorwürfe machen oder Sie deswegen verurteilen oder geringschätzen, weil Sie sich in Schuldnerberatung begeben.

Spätestens dann, wenn Sie feststellen, dass Sie auf absehbare Zeit Ihre monatlichen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen werden können, ist es sinnvoll, eine Schuldnerberatung aufzusuchen.

Jedes Schuldenproblem ist lösbar

Öffentliche Schuldnerberatungsstellen erhalten in der Regel Förderung von der Landeskasse. Bezahlt wird diese Form der Schuldnerberatung also aus den Haushalten der jeweiligen Bundeslänger. Zuständig ist das Innenministerium. Jedes Bundesland hat eigene Fördertöpfe und Förderkriterien. Das Geld kommt aus den allgemeinen Steuermitteln.

Die Schuldnerberatung der Rechtsanwälte wird bei der Bewilligung von Beratungshilfe auch von den Ländern bezahlt, hier allerdings aus der Landesjustizkasse. Diese zahlt auch die Kosten z.B. für Prozesskostenhilfe, soweit im Rahmen der Schuldnerberatung erforderlich, sowie z.B. die Kosten der Insolvenzverwalter, soweit diese nicht aus der Masse gedeckt werden können.

Jedes Schuldenproblem ist lösbar

Der Begriff der Schuldnerberatung umfasst in der Regel die Haushaltsberatung, die Verhandlung mit den Gläubigern über einen Schuldenbereinigungsplan und auch die insolvenzrechtliche Beratung, z.B. über die Sinnhaftigkeit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens.

Schuldnerberatung kann jede natürliche Person, also jeder Mensch, in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob er Verbraucher ist oder selbständig. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Schuldner Arbeitnehmer ist, arbeitssuchend oder Rentner. Das heißt, eigenes Arbeitseinkommen ist nicht Voraussetzung dafür, eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen. Ein Verbraucher kann also eine Schuldnerberatung immer beauftragen.

Jedes Schuldenproblem ist lösbar

Schuldnerberatung gliedert sich grundsätzlich in drei Teile auf: Die eigentliche Schuldnerberatung, den außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern sowie ggf. das gerichtliche Verfahren, entweder also ein gerichtlicher Schuldenbereinigungplan oder ein Insolvenzantrag.

  • Die Kosten für eine reine Schuldnerberatung
  • Die Kosten für einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern
  • Die Kosten für einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan oder die Privatinsolvenz

Jedes Schuldenproblem ist lösbar

Es gibt Schuldnerberatungsstellen, die ihre Hilfe vollständig kostenlos für Schuldner anbieten. Diese Schuldnerberatungen werden aus Steuermitteln der Bundesländer finanziert.

  • Kostenlose, soziale Schuldnerberatungsstellen
  • Kostenlose Schuldnerberatung bei einem Rechtsanwalt
  • Kostenlose Schuldnerberatung bei gewerblichen Anbietern
  • So erhalten Sie Schuldnerberatung kostenlos

"Mich durch die Schuldnerberatung Schickner vertreten zu lassen, zähle ich zu den glücklichsten Entscheidungen meines Berufslebens. Selbst freiberuflich tätig, sind mir vor allem das hohe persönliche Engagement und die zwischenmenschliche"

- M. U. - Google Bewertung

"Ich kann die Anwaltskanzlei Schickner nur weiterempfehlen. Herr Schickner hat mir in einer äußerst bitteren Angelegenheit durch seine kompetente Beratung, professionellem Vorgehen und viel Geschick das Leben leichter gemacht"

- M. S. - Google-Bewertung

"Sehr freundlich und hilfsbereit, dazu sympathisch, kompetent und vor allem nach Besten Gewissen beraten. Sehr außergewöhnlich für einen Anwalt!"

- U. U. - Google-Bewertung

"Vielen Dank für die schnelle und sehr hilfsbereite Hilfe via Telefon und Mail. Sehr empfehlenswert."

- R. A. - Google-Bewertung