FAQ - Häufige Fragen zur Schuldnerberatung

Jedes Schuldenproblem ist lösbar

Der Begriff "Schuldnerberater" ist kein geschützter Begriff. Dies bedeutet, jeder darf sich Schuldnerberater nennen oder sich als Schuldnerberater selbständig machen, auch Personen ohne jegliche Vorkenntnisse.

Schuldnerberater ohne besondere Ausbildung oder Zulassung dürfen allerdings nur rein wirtschaftliche Schuldnerberatung anbieten, darüberhinausgehende Beratungsleistungen und Tätigkeiten dürfen nicht angeboten werden.

"Mich durch die Schuldnerberatung Schickner vertreten zu lassen, zähle ich zu den glücklichsten Entscheidungen meines Berufslebens. Selbst freiberuflich tätig, sind mir vor allem das hohe persönliche Engagement und die zwischenmenschliche"

- M. U. - Google Bewertung

"Ich kann die Anwaltskanzlei Schickner nur weiterempfehlen. Herr Schickner hat mir in einer äußerst bitteren Angelegenheit durch seine kompetente Beratung, professionellem Vorgehen und viel Geschick das Leben leichter gemacht"

- M. S. - Google-Bewertung

"Sehr freundlich und hilfsbereit, dazu sympathisch, kompetent und vor allem nach Besten Gewissen beraten. Sehr außergewöhnlich für einen Anwalt!"

- U. U. - Google-Bewertung

"Vielen Dank für die schnelle und sehr hilfsbereite Hilfe via Telefon und Mail. Sehr empfehlenswert."

- R. A. - Google-Bewertung