FAQ - Häufige Fragen zur Schuldnerberatung

Jedes Schuldenproblem ist lösbar Wer kann Schuldnerberatung in Anspruch nehmen?

Der Begriff der Schuldnerberatung umfasst in der Regel die Haushaltsberatung, die Verhandlung mit den Gläubigern über einen Schuldenbereinigungsplan und auch die insolvenzrechtliche Beratung, z.B. über die Sinnhaftigkeit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens.

Schuldnerberatung kann jede natürliche Person, also jeder Mensch, in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob er Verbraucher ist oder selbständig. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Schuldner Arbeitnehmer ist, arbeitssuchend oder Rentner. Das heißt, eigenes Arbeitseinkommen ist nicht Voraussetzung dafür, eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen. Ein Verbraucher kann also eine Schuldnerberatung immer beauftragen.

Jedes Schuldenproblem ist lösbar Was kostet eine Schuldnerberatung? Alle Kosten im Überblick.


Viele Betroffene zögern aus Sorge vor hohen Kosten – dabei ist eine Schuldnerberatung in der Regel deutlich günstiger als befürchtet. Was eine Schuldnerberatung kostet, hängt davon ab, wer sie durchführt und wie weit sie geht. Die gute Nachricht: Die Kosten sind überschaubar, planbar und werden vorab berechnet – Sie gehen also nie ein finanzielles Risiko ein, ohne es vorher zu kennen.


Wovon hängen die Kosten einer Schuldnerberatung ab?

Eine Schuldnerberatung gliedert sich in bis zu drei Teile, die auch die Kosten bestimmen:

  • die eigentliche Beratung zu Ihrer Situation,
  • der außergerichtliche Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern,
  • und – nur falls nötig – ein gerichtliches Verfahren, also ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan oder ein Insolvenzantrag.

In den allermeisten Fällen lässt sich eine Lösung bereits im zweiten Schritt erreichen, ganz ohne Gericht. Genau darauf liegt unser Schwerpunkt: Sie schuldenfrei ohne Insolvenz zu machen.


Was kostet die anwaltliche Schuldnerberatung?

Anwaltliche Schuldnerberatung rechnet transparent nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, sofern keine andere Vergütung vereinbart wird. Die Gebühr richtet sich dabei nach dem Gegenstandswert, also dem wirtschaftlichen Interesse – nicht nach starren Pauschalen. Für eine erste Beratung gilt zudem eine gesetzliche Obergrenze von 226,10 EUR (§ 34 RVG). Nach oben kann Ihnen bei der Erstberatung also nichts entgleiten.

Jeder seriöse Anwalt rechnet Ihnen die Kosten vorher aus – so wissen Sie von Beginn an, woran Sie sind. Wer über ein sehr geringes Einkommen verfügt, kann darüber hinaus staatliche Beratungshilfe in Anspruch nehmen.


Kosten des außergerichtlichen Einigungsversuchs

Der wichtigste Schritt ist meist die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern – hier entscheidet sich, ob Sie eine Insolvenz vermeiden können. Auch diese Kosten richten sich nach dem RVG und dem Gegenstandswert.

Damit die Beratung Sie nicht zusätzlich belastet, haben wir ein bewährtes Modell entwickelt: Statt vieler einzelner Raten an verschiedene Gläubiger zahlen Sie eine einzige, tragbare Monatsrate. Darin sind sowohl die Beträge für Ihre Gläubiger als auch die Kosten der Beratung enthalten – die Schuldnerberatung finanziert sich so praktisch von selbst, ohne dass Sie es zusätzlich spüren.


Kosten im gerichtlichen Verfahren

Wird doch ein Insolvenzantrag nötig (§ 305 InsO), bleiben die anwaltlichen Kosten gering: Der Gegenstandswert richtet sich hier nicht nach der Höhe Ihrer Schulden, sondern nach dem Wert der Masse. Viele Gerichte setzen nur den Mindestwert an – für den Antrag ist dann mit Kosten von bis zu ca. 425 EUR zu rechnen. Wie sich die Verfahrenskosten selbst zusammensetzen und stunden lassen, lesen Sie unter Was kostet die Privatinsolvenz?


Vorsicht bei gewerblichen Anbietern

Gewerbliche Schuldenregulierer ohne besondere Zulassung dürfen den außergerichtlichen Einigungsversuch gar nicht selbst durchführen und greifen oft auf externe Anwälte zurück – das macht die Beratung häufig teurer als nötig. Wenn Sie ohnehin die Kosten eines Anwalts tragen, ist es sinnvoller, direkt mit einem Rechtsanwalt zu arbeiten. Dieser kann alles, was eine gewerbliche Stelle kann – und mehr.


Was Ihre Schuldnerberatung konkret kostet, sagen wir Ihnen vorab – klar und verbindlich. Schildern Sie uns Ihre Situation in einer unverbindlichen und auf Wunsch anonymen Anfrage. Die erste Einschätzung ist für Sie kostenfrei, und Sie entscheiden anschließend in Ruhe, ob und wie Sie weitermachen möchten.

 

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – als Schuldnerberater zugelassen (§ 1 AG-InsO BW), Insolvenzverwalter beim Amtsgericht Tübingen

Jedes Schuldenproblem ist lösbar Ist eine Schuldnerberatung kostenlos?

Es gibt Schuldnerberatungsstellen, die ihre Hilfe vollständig kostenlos für Schuldner anbieten. Diese Schuldnerberatungen werden aus Steuermitteln der Bundesländer finanziert.

  • Kostenlose, soziale Schuldnerberatungsstellen
  • Kostenlose Schuldnerberatung bei einem Rechtsanwalt
  • Kostenlose Schuldnerberatung bei gewerblichen Anbietern
  • So erhalten Sie Schuldnerberatung kostenlos

"Mich durch die Schuldnerberatung Schickner vertreten zu lassen, zähle ich zu den glücklichsten Entscheidungen meines Berufslebens. Selbst freiberuflich tätig, sind mir vor allem das hohe persönliche Engagement und die zwischenmenschliche"

- M. U. - Google Bewertung

"Ich kann die Anwaltskanzlei Schickner nur weiterempfehlen. Herr Schickner hat mir in einer äußerst bitteren Angelegenheit durch seine kompetente Beratung, professionellem Vorgehen und viel Geschick das Leben leichter gemacht"

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"Sehr freundlich und hilfsbereit, dazu sympathisch, kompetent und vor allem nach Besten Gewissen beraten. Sehr außergewöhnlich für einen Anwalt!"

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"Vielen Dank für die schnelle und sehr hilfsbereite Hilfe via Telefon und Mail. Sehr empfehlenswert."

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