Dauer des Insolvenzverfahrens (Stand 2025)
Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren in Deutschland? Hier finden Sie alle Informtaionen zur Verfahrensdauer auf einen Blick.
📌 Dauer des Verfahrens
- Insolvenzverfahren Dauer: genau 3 Jahre ab Verfahrenseröffnung (§ 287 Abs. 2 S.1 InsO)
- Zweites Verfahren nach 2020 Dauer: 5 Jahre (§ 287 Abs. 2 S.2 InsO)
- Die 3-Jahres-Frist gilt dauerhaft, auch über den 01.07.2025 hinaus
🧭 Phasen und Zeitrahmen
- Außergerichtlicher Einigungsversuch: ca. 3 Monate
- Eröffnungsverfahren: ca. 4–6 Wochen
- Eröffnetes Verfahren: 6 Monate bis 3 Jahre (je nach Masseverwertung, § 196 InsO)
- Wohlverhaltensphase: ab Aufhebung des Verfahrens bis max. 3 Jahre nach Eröffnung
🟡 Möglichkeiten zur Verkürzung
Eine zusätzliche Verkürzung unter 3 Jahre ist nur möglich, wenn:
- die Restschuldbefreiung versagt wird (§ 299 InsO)
- alle Forderungen und Kosten vollständig beglichen sind (§ 300 Abs. 2 InsO)
🧾 Dauer ist festgelegt
Die Verfahrensdauer steht von Beginn an fest. Sie verlängert sich nicht automatisch bei Pflichtverstößen – es droht lediglich die Versagung der Restschuldbefreiung.
❓ Wichtige Fragen zur Dauer
- Wann beginnt die Frist?
Mit dem gerichtlichen Eröffnungsbeschluss - Was passiert danach?
Nach Ablauf: automatische Prüfung und Restschuldbefreiung - Verlängerung möglich?
Nein – außer bei zweitem Verfahren
✅ Zusammenfassung
Seit der Reform gilt: Die Dauer eines Insolvenzverfahrens beträgt immer exakt 3 Jahre. Nur in Zweitverfahren verlängert sich die Frist auf 5 Jahre.
Mit guter Vorbereitung kann der Start des Verfahrens beschleunigt werden – die Dauer selbst bleibt aber fix.