Dauer des Insolvenzverfahrens (Stand 2025)

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren in Deutschland? Hier finden Sie alle Informtaionen zur Verfahrensdauer auf einen Blick.

 

📌 Dauer des Verfahrens

  • Insolvenzverfahren Dauer: genau 3 Jahre ab Verfahrenseröffnung (§ 287 Abs. 2 S.1 InsO)
  • Zweites Verfahren nach 2020 Dauer: 5 Jahre (§ 287 Abs. 2 S.2 InsO)
  • Die 3-Jahres-Frist gilt dauerhaft, auch über den 01.07.2025 hinaus

 

🧭 Phasen und Zeitrahmen

  • Außergerichtlicher Einigungsversuch: ca. 3 Monate
  • Eröffnungsverfahren: ca. 4–6 Wochen
  • Eröffnetes Verfahren: 6 Monate bis 3 Jahre (je nach Masseverwertung, § 196 InsO)
  • Wohlverhaltensphase: ab Aufhebung des Verfahrens bis max. 3 Jahre nach Eröffnung

 

🟡 Möglichkeiten zur Verkürzung

Eine zusätzliche Verkürzung unter 3 Jahre ist nur möglich, wenn:

  • die Restschuldbefreiung versagt wird (§ 299 InsO)
  • alle Forderungen und Kosten vollständig beglichen sind (§ 300 Abs. 2 InsO)

 

🧾 Dauer ist festgelegt

Die Verfahrensdauer steht von Beginn an fest. Sie verlängert sich nicht automatisch bei Pflichtverstößen – es droht lediglich die Versagung der Restschuldbefreiung.

 

❓ Wichtige Fragen zur Dauer

  • Wann beginnt die Frist?
    Mit dem gerichtlichen Eröffnungsbeschluss
  • Was passiert danach?
    Nach Ablauf: automatische Prüfung und Restschuldbefreiung
  • Verlängerung möglich?
    Nein – außer bei zweitem Verfahren

 

✅ Zusammenfassung

Seit der Reform gilt: Die Dauer eines Insolvenzverfahrens beträgt immer exakt 3 Jahre. Nur in Zweitverfahren verlängert sich die Frist auf 5 Jahre.

Mit guter Vorbereitung kann der Start des Verfahrens beschleunigt werden – die Dauer selbst bleibt aber fix.

Zurück

"Mich durch die Schuldnerberatung Schickner vertreten zu lassen, zähle ich zu den glücklichsten Entscheidungen meines Berufslebens. Selbst freiberuflich tätig, sind mir vor allem das hohe persönliche Engagement und die zwischenmenschliche"

- M. U. - Google Bewertung

"Ich kann die Anwaltskanzlei Schickner nur weiterempfehlen. Herr Schickner hat mir in einer äußerst bitteren Angelegenheit durch seine kompetente Beratung, professionellem Vorgehen und viel Geschick das Leben leichter gemacht"

- M. S. - Google-Bewertung

"Sehr freundlich und hilfsbereit, dazu sympathisch, kompetent und vor allem nach Besten Gewissen beraten. Sehr außergewöhnlich für einen Anwalt!"

- U. U. - Google-Bewertung

"Vielen Dank für die schnelle und sehr hilfsbereite Hilfe via Telefon und Mail. Sehr empfehlenswert."

- R. A. - Google-Bewertung