Inkassokosten: Zulässig, unzulässig, korrekt oder zu hoch?

Welche Inkassogebühren zulässig und welche unzulässig sind, und wann Inkassokosten zu hoch sind, erfahren Sie auf dieser Seite. Alle denkbaren Kostenarten werden genau erklärt und ausführlich beleuchtet.

Ein Wort vorab: Inkassoschreiben = Warnhinweis?

Wenn Sie ein Schreiben von einem Inkassobüro erhalten haben, könnte das ein Indiz für eine allgemein zu hohe Verschuldung sein. Wenn es sich nicht nur um ein einzelnes Schreiben handelt, sondern Sie sich insgesamt von lhren Schulden überfordert fühlen, dann bringt es nichts, sich mit den einzelnen Gläubigern herumzuärgern. Besser ist es, das Problem an der Wurzel anzugehen, durch eine qualifizierte Schuldnerberatung.

Informieren Sie sich hier:

» Schulden durch Verhandlungen mit den Gläubigern reduzieren

» Schuldenfrei werden ohne Insolvenz 

Inkassogebühren

Die folgenden erstattungsfähigen Gebühren kann ein Inkassobüro nach der hier vertretenen Ansicht einmalig pro Angelegenheit verlangen

Hauptforderung bis zu € Gebühren €
500,00 15,00
1.000,00 24,00
1.500,00 34,50
2.000,00 45,00
3.000,00 60,30
4.000,00 75,60
5.000,00 90,90
6.000,00 106,20
7.000,00 121,50
8.000,00 136,80
9.000,00 152,10
10.000,00 167,40
13.000,00 181,20
16.000,00 195,00
19.000,00 208,80
22.000,00 222,60
25.000,00 236,40
30.000,00 258,90
35.000,00 281,40
40.000,00 303,90
45.000,00 326,40
50.000,00 348,90

Vollstreckung

Gebühren kann ein Inkassobüro nach der hier vertretenen Ansicht für jeden Vollstreckungsversuch verlangen
   

Gesamtforderung bis zu € Gebühren €
500,00 15,00
1.000,00 24,00
1.500,00 34,50
2.000,00 45,00
3.000,00 60,30
4.000,00 75,60
5.000,00 90,90
6.000,00 106,20
7.000,00 121,50
8.000,00 136,80
9.000,00 152,10
10.000,00 167,40
13.000,00 181,20
16.000,00 195,00
19.000,00 208,80
22.000,00 222,60
25.000,00 236,40
30.000,00 258,90
35.000,00 281,40
40.000,00 303,90
45.000,00 326,40
50.000,00 348,90

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"Mich durch die Schuldnerberatung Schickner vertreten zu lassen, zähle ich zu den glücklichsten Entscheidungen meines Berufslebens. Selbst freiberuflich tätig, sind mir vor allem das hohe persönliche Engagement und die zwischenmenschliche"

- M. U. - Google Bewertung

"Ich kann die Anwaltskanzlei Schickner nur weiterempfehlen. Herr Schickner hat mir in einer äußerst bitteren Angelegenheit durch seine kompetente Beratung, professionellem Vorgehen und viel Geschick das Leben leichter gemacht"

- M. S. - Google-Bewertung

"Sehr freundlich und hilfsbereit, dazu sympathisch, kompetent und vor allem nach Besten Gewissen beraten. Sehr außergewöhnlich für einen Anwalt!"

- U. U. - Google-Bewertung

"Vielen Dank für die schnelle und sehr hilfsbereite Hilfe via Telefon und Mail. Sehr empfehlenswert."

- R. A. - Google-Bewertung

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