Insolvenz anmelden: Ablauf und Voraussetzungen für Verbraucher und Unternehmer

Insolvenz anmelden ist ein bedeutender Schritt, der gut vorbereitet sein sollte. Je nachdem, ob Sie Privatperson oder Unternehmer sind, gelten unterschiedliche Anforderungen. In diesem Artikel erklären wir den Ablauf der Insolvenzanmeldung und was Sie unbedingt beachten sollten.

 

Insolvenz anmelden als Verbraucher

Wenn Sie als Verbraucher Insolvenz anmelden möchten, müssen Sie zunächst einen wichtigen Zwischenschritt absolvieren: den außergerichtlichen Einigungsversuch. Dieser ist gesetzlich vorgeschrieben und in § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO geregelt.

Das bedeutet konkret: Bevor Sie den Antrag auf Verbraucherinsolvenz stellen dürfen, müssen Sie mit Hilfe einer geeigneten Person oder Stelle (z. B. einer anerkannten Schuldnerberatung) versuchen, sich mit Ihren Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Dabei wird ein sogenannter Schuldenbereinigungsplan erstellt und an die Gläubiger übermittelt.

Nur wenn dieser Versuch scheitert, kann der eigentliche Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht eingereicht werden. Wichtig: Sie dürfen diesen Antrag nicht allein stellen. Er muss durch die Schuldnerberatung oder eine andere geeignete Stelle vorbereitet und bescheinigt werden.

Das Formular für den Insolvenzantrag finden Sie hier als PDF:
→ Insolvenzantrag für Verbraucher (PDF, justiz.nrw.de)

 

Insolvenz anmelden als Unternehmer oder Selbstständiger

Für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer gelten andere Regeln. Sie müssen keinen außergerichtlichen Einigungsversuch unternehmen und können den Insolvenzantrag selbst stellen. Auch eine Bescheinigung durch eine geeignete Stelle ist nicht erforderlich.

Dennoch ist es dringend zu empfehlen, sich vor der Antragstellung rechtlich beraten zu lassen. Eine Insolvenz kann gravierende Folgen haben – auch im Hinblick auf Haftungsfragen, laufende Verträge und mögliche Restschuldbefreiung. Wer den Antrag unvorbereitet stellt, riskiert unnötige Nachteile.

Das offizielle Antragsformular für Regelinsolvenzverfahren finden Sie hier:
→ Insolvenzantrag für Unternehmen (PDF, justiz.nrw.de)

 

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um Insolvenz anzumelden?

Eine Insolvenz ist meist dann sinnvoll, wenn Sie Ihre Schulden auf absehbare Zeit nicht mehr vollständig tilgen können. Anzeichen für eine solche Überschuldung sind unter anderem:

  • Regelmäßige Mahnungen und Inkassoschreiben
  • Pfändungen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
  • Keine Möglichkeit mehr, Raten oder Miete pünktlich zu zahlen

In solchen Fällen sollten Sie nicht zu lange warten, sondern sich frühzeitig an eine Schuldnerberatung wenden. So lassen sich Alternativen zur Insolvenz prüfen – oder diese gezielt vorbereiten.

 

Ohne Beratung keine Verbraucherinsolvenz

Die Anmeldung einer Insolvenz ist kein einfacher Antrag, den man nebenbei ausfüllt. Verbraucher benötigen zwingend eine Schuldnerberatung, um den gesetzlich geforderten Ablauf einzuhalten. Auch Selbstständige sollten sich beraten lassen, um Fehler zu vermeiden. Nutzen Sie die offiziellen Formulare und lassen Sie sich professionell begleiten – für einen geordneten Neuanfang.

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