Schuldenanwalt: Hilfe bei Überschuldung und Insolvenz
Schuldenanwalt ist kein ofizieller Begriff – doch viele Menschen suchen gezielt nach einem Anwalt, wenn sie mit Pfändung, Inkasso oder Insolvenz konfrontiert sind. Was ein sogenannter Schuldenanwalt leistet, wann anwaltliche Hilfe sinnvoll ist und wann eine kostenlose Schuldnerberatung genügt, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Was ist ein Schuldenanwalt?
Ein „Schuldenanwalt“ ist in der Regel ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Insolvenzrecht oder Zivilrecht. Er kann Mandanten vertreten, rechtlich beraten und bei gerichtlichen Verfahren aktiv werden. Anders als Schuldnerberatungen darf ein Anwalt z. B.:
- Vertretung gegenüber Gläubigern und Gerichten übernehmen
- Widersprüche gegen Vollstreckungen einlegen
- Klagen einreichen oder abwehren
- Bei Verdacht auf Kreditbetrug verteidigen
- Privatinsolvenzen beantragen (§ 305 InsO)
Viele Anwälte werben auch aktiv mit dem Begriff „Schuldenanwalt“, obwohl dies keine offizielle Berufsbezeichnung ist.
Wann ist ein Schuldenanwalt sinnvoll?
Ein Anwalt für Schulden kann in folgenden Situationen hilfreich oder sogar notwendig sein:
- Es liegt bereits ein Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid vor
- Sie möchten rechtlich gegen eine Forderung vorgehen
- Es steht der Vorwurf des Kreditbetrugs im Raum
- Sie benötigen einen Insolvenzantrag und keine geeignete Schuldnerberatung ist verfügbar
- Bei komplexen Unternehmensinsolvenzen oder hohen Schuldenständen
In solchen Fällen kann ein Schuldenanwalt strategisch beraten und juristisch korrekt handeln – oft ist das bei hohem Streitwert sehr wichtig.
Was kostet ein Schuldenanwalt?
Die Kosten eines Anwalts richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Honorarvereinbarung. Üblich sind:
- Erstberatung: ca. 100 bis 190 €
- Vertretung im außergerichtlichen Vergleich: abhängig vom Streitwert
- Gerichtliche Verfahren: nach RVG-Tabelle
Achtung: Wer nicht über ausreichendes Einkommen verfügt, kann Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragen. Diese staatlichen Hilfen decken bei Bedürftigkeit die Anwaltskosten ganz oder teilweise ab.
Wann genügt eine Schuldnerberatung?
In vielen Fällen ist ein Anwalt gar nicht nötig – eine zertifizierte Schuldnerberatung ist nicht nur kostenlos, sondern auch rechtlich befugt, folgende Aufgaben zu übernehmen:
- Außergerichtlicher Einigungsversuch (§ 305 InsO)
- Hilfe bei Haushaltsplan und Gläubigerübersicht
- Verhandlung mit Gläubigern
- Begleitung im Verbraucherinsolvenzverfahren
Solche Beratungsstellen – z. B. Schuldnerberatung Schickner – sind staatlich anerkannt und arbeiten seriös. Sie benötigen keinen Anwalt, um eine Privatinsolvenz einzuleiten.
Wir können beides!
Ob Sie einen Schuldenanwalt brauchen, oder ob eine Schuldnerberatung genügt, hängt vom Einzelfall ab. Bei rechtlich komplizierten Situationen (Klagen, Strafanzeigen, Insolvenzverschleppung) ist anwaltlicher Rat empfehlenswert. Bei reiner Überschuldung ohne juristische Auseinandersetzungen genügt eine Schuldnerberatung.
Bei uns spielt das keine Rolle, denn wir können beides!
Ein seriöser Weg zur Schuldenfreiheit beginnt mit einer kostenlosen Ersteinschätzung.
Nutzen Sie z. B. das Online-Formular zur Ersteinschätzung von Schuldnerberatung Schickner, oder informieren Sie sich direkt über die Einleitung des Insolvenzverfahrens.