Mahnbescheid erhalten – was tun?
Ein Mahnbescheid ist für viele Schuldner ein Schock. Unerwartet flattert ein offizielles Schreiben vom Amtsgericht ins Haus – oft mit hohen Forderungen, Fristen und der Androhung weiterer Maßnahmen. Doch was bedeutet ein Mahnbescheid eigentlich genau? Wie sollten Sie reagieren, und was passiert, wenn Sie nichts unternehmen?
Was ist ein Mahnbescheid?
Ein Mahnbescheid ist ein gerichtliches Schreiben, das ein Gläubiger beantragen kann, wenn er eine offene Forderung hat. Es handelt sich um den ersten Schritt des sogenannten gerichtlichen Mahnverfahrens (§ 688 ff. ZPO). Ziel ist es, dem Gläubiger eine einfache Möglichkeit zu geben, seine Forderung gerichtlich feststellen zu lassen, ohne sofort klagen zu müssen.
Der Mahnbescheid wird vom zentralen Mahngericht per Post an den Schuldner verschickt und enthält alle relevanten Daten zur geltend gemachten Forderung.
Welche Informationen enthält ein Mahnbescheid?
Ein Mahnbescheid umfasst in der Regel folgende Angaben:
- Name und Anschrift von Gläubiger und Schuldner
- Höhe der Hauptforderung
- Verzugszinsen
- weitere Nebenforderungen (z. B. Mahngebühren, Inkassokosten)
- gerichtliche Kosten und Anwaltsgebühren
- ein Hinweis auf die Frist zur Reaktion (2 Wochen)
Wichtig ist: Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist.
Der Mahnbescheid ist also kein Schuldtitel, sondern nur ein Antrag des Gläubigers – der nun zur Reaktion zwingt.
Wie kann man auf einen Mahnbescheid reagieren?
Sie haben nach Zustellung des Mahnbescheids genau zwei Wochen Zeit, um zu reagieren. Grundsätzlich haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Widerspruch einlegen: Damit bestreiten Sie die Forderung (ganz oder teilweise).
- Nicht reagieren: Der Gläubiger kann dann nach Fristablauf einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Der Widerspruch muss schriftlich auf dem beigefügten Formular erfolgen und kann sich auf die gesamte Forderung oder nur auf einzelne Teile (z. B. zu hohe Zinsen) beziehen.
Was passiert, wenn man auf einen Mahnbescheid nicht reagiert?
Wer nicht fristgerecht widerspricht, riskiert, dass das Gericht auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid erlässt. Dieser ist einem vollwertigen Urteil gleichgestellt – die Forderung wird rechtskräftig und vollstreckbar.
Mit dem Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger z. B.:
- den Gerichtsvollzieher beauftragen,
- eine Lohn- oder Kontopfändung erwirken,
- eine eidesstattliche Versicherung (neu: Abgabe des Vermögensverzeichnisses) fordern.
Ein Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ist nur noch innerhalb von zwei Wochen möglich – sollte aber nur trotz aller Konsequenzen nur dann erfolgen, wenn es dafür einen Grund gibt.
Wann ist ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid sinnvoll?
Ein Widerspruch sollte gut überlegt sein. Denn er führt dazu, dass die Sache an ein ordentliches Gericht abgegeben wird – also ein reguläres Klageverfahren droht, mit allen damit verbundenen Risiken und Kosten.
In der Praxis ist ein Widerspruch nur in folgenden drei Fällen sinnvoll:
1. Die Forderung besteht nicht
Wenn Sie die geltend gemachte Forderung bestreiten – z. B. weil sie bereits bezahlt wurde oder unberechtigt ist – sollten Sie unbedingt vollständig widersprechen. Die Angelegenheit geht dann an das Prozessgericht, wo Sie sich gegen die Forderung verteidigen können.
2. Die Forderung ist teilweise überhöht
Wenn die Hauptforderung berechtigt ist, aber überzogene Zinsen oder Gebühren gefordert werden, können Sie einen Teilwiderspruch einlegen – und zwar nur gegen den überhöhten Teil. Der Rest der Forderung wird rechtskräftig.
Beachten Sie jedoch: Wenn Sie ohnehin ein Insolvenzverfahren planen, ist ein solcher Teilwiderspruch oft nicht lohnend. Dort spielt es kaum eine Rolle, ob eine Forderung ein paar Euro mehr oder weniger beträgt.
3. Ausnahmsweise: Zeitgewinn
In seltenen Fällen kann ein Widerspruch sinnvoll sein, um Pfändungen zeitlich zu verzögern. Das gilt vor allem, wenn Sie ein hohes pfändbares Einkommen haben und sich noch in Verhandlungen mit Gläubigern befinden.
Achtung: Das Verfahren wird dadurch teurer – insbesondere durch mögliche Anwalts- und Gerichtskosten. Außerdem wird die Vergleichsbereitschaft der Gläubiger nicht unbedingt steigen, wenn Sie unberechtigt Widerspruch erheben.
Wir raten zu dieser Taktik nur bei ausreichend finanziellen Reserven und unter rechtlicher Beratung.
Was ist ein Vollstreckungsbescheid – und was folgt daraus?
Wenn Sie auf den Mahnbescheid nicht reagieren, erlässt das Gericht auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid. Damit erhält der Gläubiger einen Titel, der 30 Jahre lang vollstreckbar ist.
Mit diesem Titel kann er:
- Pfändungen veranlassen,
- Zwangsvollstreckung beantragen,
- Ihre Bonität massiv verschlechtern (Schufa-Eintrag).
Das Mahnverfahren ist mit Erlass des Vollstreckungsbescheids abgeschlossen. Wer sich dann nicht wehrt, muss die Forderung begleichen oder mit Vollstreckungsmaßnahmen rechnen.
Mahnbescheid nicht ignorieren – aber auch nicht überreagieren
Ein Mahnbescheid ist ernst zu nehmen, aber kein Grund zur Panik. Er zeigt an, dass ein Gläubiger seine Forderung geltend macht – und zwingt zur Entscheidung:
- Ist die Forderung ungerechtfertigt? Dann Widerspruch einlegen.
- Ist sie berechtigt? Dann nicht reagieren – oder professionelle Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.
Wir helfen Ihnen bei der Prüfung von Mahnbescheiden und der Entwicklung einer passenden Strategie – ob Vergleich, streitige Auseinandersetzung oder Insolvenz. Nehmen Sie den Mahnbescheid zum Anlass, aktiv zu werden. Denn wer jetzt handelt, kann oft größeren Schaden vermeiden.