P-Konto Freibetrag 2025: Neue Werte ab Juli im Überblick

Zum 1. Juli 2025 gelten neue Freibeträge für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der Grundfreibetrag und auch die Zusatzfreibeträge bei Unterhaltspflichten wurden spürbar angehoben. Hier finden Sie alle aktuellen Beträge und die wichtigsten Änderungen im Überblick.

 

Grundfreibetrag ab 01.07.2025

Der monatliche Grundfreibetrag ohne Unterhaltspflichten steigt von 1.500,00 € auf 1.555,00 €. Auf dem P-Konto erfolgt gemäß § 899 Abs. 1 ZPO eine Aufrundung auf volle 10 €, sodass künftig 1.560,00 € geschützt sind.

  • Bisher (bis 30.06.2025): 1.500,00 €
  • Neu (ab 01.07.2025): 1.560,00 €
  • Erhöhung: +60,25 €

 

Zusätzliche Freibeträge bei Unterhaltspflichten

Wer gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist, erhält zusätzlich zum Grundfreibetrag weitere Freibeträge:

Anzahl Unterhaltsberechtigter Bis 30.06.2025 Ab 01.07.2025 Erhöhung
1 Person 561,43 € 585,23 € + 23,80 €
je weitere Person (bis max. 5) 312,78 € 326,04 € + 13,26 €

Diese Beträge werden jeweils zum Grundfreibetrag addiert und auf volle 10 € aufgerundet. Daraus ergeben sich folgende Gesamtfreibeträge:

  • 0 Unterhaltsberechtigte: 1.560 €
  • 1 Person: 2.150 €
  • 2 Personen: 2.470 €
  • 3 Personen: 2.800 €
  • 4 Personen: 3.120 €
  • 5 Personen: 3.450 €

 

Vollpfändungsgrenze

Auch die sogenannte Vollpfändungsgrenze wurde angepasst. Ab einem Nettoeinkommen von 4.766,99 € monatlich darf das Einkommen vollständig gepfändet werden. Zuvor lag dieser Wert bei 4.573,10 €.

 

Hintergrund der Anpassung

Die Pfändungsfreigrenzen werden gemäß § 850c ZPO jährlich an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst. Maßgeblich ist dabei die Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt, zuletzt geschehen im April 2025.

 

Was ist beim P-Konto zu beachten?

  • Automatische Anpassung: Die Erhöhung erfolgt automatisch durch die Bank, eine Mitwirkung des Kontoinhabers ist beim Grundfreibetrag nicht erforderlich.
  • Zusatzfreibeträge: Für Unterhaltspflichten muss eine aktuelle Bescheinigung (z. B. von Schuldnerberatung oder Familienkasse) vorgelegt werden.
  • Individuelle Freibeträge: Wer eine gerichtliche Festsetzung hat, muss ggf. einen neuen Antrag auf Anpassung stellen.

 

Zusammenfassung

Die neuen Freibeträge bringen für Schuldner spürbare Entlastung. Wer Unterhalt zahlt, sollte rechtzeitig eine aktuelle Bescheinigung vorlegen.

Dieser Artikel befasst sich nur mit dem P-Konto. Für Personen mit gerichtlicher Festsetzung gilt: Die Anpassung erfolgt nicht automatisch – handeln Sie frühzeitig.

Zurück

"Mich durch die Schuldnerberatung Schickner vertreten zu lassen, zähle ich zu den glücklichsten Entscheidungen meines Berufslebens. Selbst freiberuflich tätig, sind mir vor allem das hohe persönliche Engagement und die zwischenmenschliche"

- M. U. - Google Bewertung

"Ich kann die Anwaltskanzlei Schickner nur weiterempfehlen. Herr Schickner hat mir in einer äußerst bitteren Angelegenheit durch seine kompetente Beratung, professionellem Vorgehen und viel Geschick das Leben leichter gemacht"

- M. S. - Google-Bewertung

"Sehr freundlich und hilfsbereit, dazu sympathisch, kompetent und vor allem nach Besten Gewissen beraten. Sehr außergewöhnlich für einen Anwalt!"

- U. U. - Google-Bewertung

"Vielen Dank für die schnelle und sehr hilfsbereite Hilfe via Telefon und Mail. Sehr empfehlenswert."

- R. A. - Google-Bewertung