P-Konto Freibetrag: Aktuelle Werte ab Juli im Überblick

Zum 1. Juli 2026 gelten neue Freibeträge für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Der Grundfreibetrag und auch die Zusatzfreibeträge bei Unterhaltspflichten wurden erneut angehoben. Hier finden Sie alle aktuellen Beträge und die wichtigsten Änderungen im Überblick – und erfahren, wie Sie Ihren Freibetrag mit einer P-Konto-Bescheinigung vollständig ausschöpfen.

 

Grundfreibetrag ab 01.07.2026

Der monatliche Grundfreibetrag ohne Unterhaltspflichten steigt von 1.555,00 € auf 1.587,40 €. Auf dem P-Konto erfolgt gemäß § 899 Abs. 1 ZPO eine Aufrundung auf volle 10 €, sodass künftig 1.590,00 € automatisch geschützt sind.

  • Bisher (bis 30.06.2026): 1.560,00 €
  • Neu (ab 01.07.2026): 1.590,00 €
  • Erhöhung: + 30,00 €

 

Zusätzliche Freibeträge bei Unterhaltspflichten

Wer gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist, erhält zusätzlich zum Grundfreibetrag weitere Freibeträge:

Anzahl Unterhaltsberechtigter Bis 30.06.2026 Ab 01.07.2026 Erhöhung
1 Person 585,23 € 597,42 € + 12,19 €
je weitere Person (bis max. 5) 326,04 € 332,83 € + 6,79 €

Diese Beträge werden zum Grundfreibetrag addiert. Daraus ergeben sich folgende monatliche Gesamtfreibeträge auf dem P-Konto:

  • 0 Unterhaltsberechtigte: 1.590,00 €
  • 1 Person: 2.187,42 €
  • 2 Personen: 2.520,25 €
  • 3 Personen: 2.853,08 €
  • 4 Personen: 3.185,91 €
  • 5 Personen: 3.518,74 €

Zusätzlich bleibt das Kindergeld (2026: 259,00 € je Kind) in voller Höhe pfändungsfrei, wenn es auf dem P-Konto eingeht – es wird nicht auf die oben genannten Beträge angerechnet.

 

Vollpfändungsgrenze

Auch die sogenannte Vollpfändungsgrenze wurde angepasst. Ab einem Nettoeinkommen von 4.866,30 € monatlich darf das Einkommen vollständig gepfändet werden. Zuvor lag dieser Wert bei 4.766,99 €.

 

Hintergrund der Anpassung

Die Pfändungsfreigrenzen werden gemäß § 850c ZPO jährlich an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst. Maßgeblich ist die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 80).

 

Was ist beim P-Konto zu beachten?

  • Automatische Anpassung: Die Erhöhung des Grundfreibetrags erfolgt automatisch durch die Bank – eine Mitwirkung des Kontoinhabers ist hierfür nicht erforderlich.
  • Zusatzfreibeträge: Für Unterhaltspflichten, Kindergeld oder Sozialleistungen muss der Bank eine aktuelle Bescheinigung vorgelegt werden – sonst schützt sie nur den Sockelbetrag von 1.590,00 €. Eine solche Bescheinigung stellen wir Ihnen aus.
  • Individuelle Freibeträge: Wer eine gerichtliche Festsetzung hat, muss gegebenenfalls einen neuen Antrag auf Anpassung stellen.
  • Alte Bescheinigungen: Wurde Ihre Bescheinigung vor dem 01.07.2026 ausgestellt, enthält sie noch die niedrigeren Werte – eine Aktualisierung lohnt sich.

 

Zusammenfassung

Die neuen Freibeträge bringen für Schuldner eine spürbare Entlastung. Wer Unterhalt zahlt, Kindergeld bezieht oder Sozialleistungen erhält, sollte rechtzeitig eine aktuelle Bescheinigung vorlegen – sonst bleibt bares Geld ungeschützt.

Droht Ihnen eine Kontopfändung oder ist Ihr Konto bereits gesperrt? Dann zählt jeder Tag. Wir helfen Ihnen, Ihren Pfändungsschutz schnell einzurichten und prüfen, welche Möglichkeiten zur Existenzsicherung Sie haben. Schildern Sie uns Ihre Lage in einer unverbindlichen und auf Wunsch anonymen Anfrage. Mehr zum Schutz Ihres Einkommens lesen Sie auch im Beitrag zur Doppelpfändung auf dem P-Konto.

 

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – als Schuldnerberater zugelassen (§ 1 AG-InsO BW), Insolvenzverwalter beim Amtsgericht Tübingen

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