Pfändung: Was darf gepfändet werden – und wie kann ich mich schützen?
Die Pfändung ist ein zentrales Vollstreckungsmittel bei Schulden. Dabei wird das Vermögen eines Schuldners durch staatlichen Zwang zur Tilgung von Schulden herangezogen. Doch was genau ist eine Pfändung – und wie kann man sich davor schützen? Dieser Ratgeber klärt umfassend auf.
Was ist eine Pfändung und was kann gepfändet werden?
Eine Pfändung bedeutet, dass Gläubiger mit einem Vollstreckungstitel das Vermögen des Schuldners beschlagnahmen lassen. Gepfändet werden können insbesondere:
- Lohn und Gehalt (über den Arbeitgeber)
- Bankguthaben (über das Girokonto)
- Steuerrückerstattungen vom Finanzamt
- Mietkautionen bei Auszug
- Sonstige Forderungen (z. B. Unterhaltsansprüche, Versicherungsleistungen)
Bestimmte Dinge sind unpfändbar, etwa Haushaltsgegenstände, die zum Leben benötigt werden oder ein angemessener Grundfreibetrag beim Einkommen.
Pfändung vs. Gerichtsvollzieher – der Unterschied
Die Pfändung bezieht sich auf Geldforderungen des Schuldners gegen Dritte – also etwa den Anspruch auf Lohn oder ein Bankguthaben. Sie erfolgt durch ein Pfändungsschreiben direkt an die Drittschuldner (z. B. Arbeitgeber, Bank).
Ein Gerichtsvollzieher hingegen vollstreckt durch körperliche Inbesitznahme: Er nimmt bewegliche Sachen wie Bargeld, Schmuck oder hochwertige Elektronik in Besitz. Beide Maßnahmen ergänzen sich.
Voraussetzungen für eine Pfändung
Eine Pfändung darf nur erfolgen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ein vollstreckbarer Titel liegt vor (z. B. Vollstreckungsbescheid, Urteil)
- Der Gläubiger hat einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt
- Der Schuldner ist seiner Verpflichtung zur Zahlung nicht freiwillig nachgekommen
Ohne Titel kann nicht gepfändet werden – außer im Fall der Lohnabtretung.
Pfändung oder Lohnabtretung – was ist der Unterschied?
Viele Kreditverträge enthalten eine Lohnabtretung – das heißt, der Schuldner verpflichtet sich bereits bei Vertragsabschluss, sein Gehalt im Falle des Zahlungsverzugs zur Verfügung zu stellen. Diese Abtretung kann der Gläubiger nutzen, ohne einen Titel zu haben.
Lohnpfändungen hingegen setzen einen gerichtlichen Titel und einen Pfändungsbeschluss voraus. Sie sind öffentlich-rechtlich und unterliegen strengen Schutzvorschriften – anders als viele Abtretungen.
Pfändungsschutz beim Lohn
Auch bei Lohnpfändungen gilt ein Schutz für das Existenzminimum. Der pfändbare Betrag richtet sich nach dem Nettoeinkommen und den unterhaltspflichtigen Personen. Die genauen Grenzen finden Sie in der aktuellen Pfändungstabelle 2025.
Wichtig: Der Arbeitgeber darf nur den pfändbaren Anteil abführen – den Rest muss er dem Schuldner weiterhin auszahlen. Dazu muss der Arbeitgeber aber wissen, ob und welche Unterhaltspflichten bestehen. Hierzu wird er sie in der Regel befragen. Geben Sie ihm diese Informationen auf jeden Fall, damit der Arbeitgeber nicht versehentlich einen zu hohen Betrag abzieht.
Pfändungsschutz beim Konto
Bei einer Konto-Pfändung schützt ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) automatisch den Grundfreibetrag. Diesen erhalten Sie, wenn Sie Ihr Konto rechtzeitig umwandeln lassen. Wie das geht, erfahren Sie hier: Pfändungsschutzkonto einrichten.
Ohne P-Konto ist das gesamte Guthaben auf dem Konto pfändbar – auch Sozialleistungen wie Kindergeld oder Arbeitslosengeld.
Fazit: Pfändung ist kein Dauerzustand – Handeln hilft
Pfändungen können das Leben massiv einschränken – doch sie sind nicht alternativlos. Wer frühzeitig eine Schuldnerberatung aufsucht, kann durch einen Schuldenbereinigungsplan erreichen, dass die Pfändungen aufgehoben werden. Voraussetzung: Der Plan wirkt, also alle Gläubiger haben zugestimmt oder wurden durch gerichtlichen Beschluss ersetzt.
Ein Insolvenzverfahren hingegen hilft nicht unmittelbar gegen Pfändungen – denn an deren Stelle tritt der Insolvenzbeschlag. Die Pfändung bleibt also in ihrer Wirkung erhalten, nur der Adressat wechselt (Insolvenzverwalter statt Gläubiger).
Aber: Die Insolvenz hat einen entscheidenden Vorteil: Die Zeit läuft. Nach 3 Jahren ist mit der Restschuldbefreiung ein echter Neustart möglich – ganz ohne Pfändung und Schuldenlast.
Warten Sie also nicht ab. Kontaktieren Sie frühzeitig eine qualifizierte Schuldnerberatung oder wenden Sie sich an einen geeigneten Rechtsanwalt für Insolvenzrecht.