Privatinsolvenz Voraussetzungen: Wer kann 2025 Insolvenz beantragen?

Die Einhaltung von Privatinsolvenz-Voraussetzungen ist sehr wichtig: Nur wer die gesetzlichen Kriterien erfüllt, kann die Restschuldbefreiung nach maximal drei Jahren erhalten. Die rechtlichen Vorgaben sind klar – aber in der Praxis gibt es immer wieder Stolpersteine.

Im folgenden Ratgeber erläutere ich ausführlich, wer als Verbraucher in die Privatinsolvenz gehen kann, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und worauf Sie bei der Antragstellung besonders achten sollten.

 

1. Verbraucher-Status: Kein Unternehmer mehr

Grundlage der Privatinsolvenz ist, dass der Antragsteller Verbraucher ist.

Wer selbständig tätig ist, muss auf die Regelinsolvenz zurückgreifen.

  • Wer nicht selbständig ist und es auch niemals war, gilt immer als Verbraucher
  • Bei aktuell Selbständigen: Aufgabe der Selbständigkeit
  • Bei ehemals Selbständigen:

    • Keine Schulden durch Arbeitnehmerbeschäftigung
      (also keine Nettolöhne, Sozialversicherungsabgaben für Arbeitnehmer oder Lohnsteuern unter den Schulden)
    • Nicht mehr als 19 verschiedene Gläubiger

Nur als Verbraucher können Sie einen Privatinsolvenzantrag stellen. Ansonsten ist das Regelinsolvenzverfahren für Sie die richtige Verfahrensart.

 

2. Sind Mindestschulden erforderlich?

Eine weitere sogenannte Voraussetzung ist, dass Sie zahlungsunfähig sind.

Es existiert jedoch keine gesetzlich festgelegte Mindesthöhe der Schulden.

Wichtig ist: Alle Schulden werden automatisch in das Insolvenzverfahren einbezogen. Man hat als Schuldner nicht die Wahl, welche Schulden im Privatinsolvenzverfahren erledigt werden, und welche man nebenher regulär abbezahlen will.

Man darf keine Schulden nebenher abbezahlen, auch wenn man dies evtl. wünscht, z.B. bei einer laufende Autofinanzierung.

 

3. Außergerichtlicher Einigungsversuch mit Bescheinigung

Eine verbindliche Voraussetzung seit 2014: Ein gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch (§ 304 ff. InsO).

Ohne diesen Zwischenschritt, bei dem man erfolglos versucht haben muss, mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung auf Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans zu treffen, ist der Antrag unzulässig und die Privatinsolvenz-Voraussetzungen sind nicht erfüllt.

  • Sie müssen dabei mit allen Gläubigern auf Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans verhandelt haben
  • Eine qualifizierte Schuldenberatungsstelle muss über diesen Versuch eine Bescheinigung gem. § 305 Abs. 1 InsO erstellen
  • Diese Bescheinigung ist bei der Insolvenzanmeldung zwingend vorzulegen

§ 304 InsO regelt die Anforderungen hierfür.

 

4. Vermögensverwertung & Offenlegung

Bei Privatinsolvenz müssen Sie Ihr Vermögen offenlegen und zur Insolvenzmasse beitragen:

  • Alle Vermögenswerte müssen benannt werden
  • Wertgegenstände werden verkauft oder verwertet
  • Pfändungsfreies Vermögen laut § 850 c ZPO regelmäßig geschützt

Nur Vermögen, das die Gläubiger anteilig befriedigen kann, fließt in das Verfahren.

 

5. Mitwirkungspflichten in der Wohlverhaltensphase

Wer Insolvenz beantragt, verpflichtet sich zur aktiven Mitarbeit (§ 295 InsO). Dazu gehören:

  • Aktive Suche und Ausübung einer Erwerbstätigkeit
  • Auskunftspflichten gegenüber Insolvenzverwalter und Gericht
  • Meldung von Erbschaften, Lotteriegewinnen o. ä.
  • Keine Verschleierung oder Vermögensverlagerung

Diese Pflichten sichern den Anspruch auf Restschuldbefreiung nach Ablauf der 3‑Jahres‑Phase (§ 300 InsO).

 

6. Keine Insolvenzstraftaten & keine früheren Befreiungsvorgänge

Ein weiterer Block sind Ausschlussgründe:

  • Ehe Sie eine zweite Restschuldbefreiung in kurzer Zeit erreichen wollen, wirkt § 287 Abs. 2 S.2 InsO.
  • Insolvenzstraftaten oder Unredlichkeiten von Gläubigern können zum Versagen der Befreiung führen (§ 290 InsO),
  • Hier ist Rechtssicherheit und vorherige Rechtsberatung besonders wichtig.

 

7. Antragstellung beim Insolvenzgericht

Der Antrag umfasst:

  • Offizielles Privatinsolvenz-Formular (zwingend zu verwenden!)
  • Bescheinigung der Schuldenberatung ist als Anlage 2 darin enthalten und muss ausgefüllt sein
  • Gegebenenfalls Antrag auf Verfahrenskostenstundung - wenn, wie üblich, die Verfahrenskosten nicht direkt bezahlt werden können.

Frühzeitige Kontaktaufnahme mit Beratungsstellen hilft, formale Fehler zu vermeiden und den Prozess erfolgreich zu starten.

 

Zusammenfassung:

Privatinsolvenz Voraussetzungen sind klar strukturiert und bündeln die gesetzlichen Kriterien: Verbraucher-Status, Zahlungsunfähigkeit, Einigungsversuch mit Bescheinigung, korrekter Antrag und das Fehlen der gesetzlichen Ausschlussgründe.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und den Antrag sorgfältig vorbereitet, kann in nur drei Jahren schuldenfrei sein – vorausgesetzt, alle Mitwirkungspflichten werden eingehalten.

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