Schulden erben: Was Angehörige wissen und beachten müssen

Viele denken bei einer Erbschaft nur an Vermögen – doch nicht selten werden auch Schulden vererbt. Wer ein Erbe annimmt, übernimmt damit auch die Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Es ist daher wichtig, rechtzeitig zu prüfen, ob der Nachlass überschuldet ist und welche Optionen zur Verfügung stehen.

 

Grundsatz: Erben übernehmen Vermögen und Schulden

Nach deutschem Erbrecht tritt der Erbe vollständig in die rechtliche Stellung des Verstorbenen ein. Das bedeutet: Alle Rechte und Pflichten gehen über – auch die offenen Forderungen und Schulden.

Wer also eine Erbschaft annimmt, haftet nicht nur mit dem geerbten Nachlass, sondern unter Umständen auch mit dem eigenen Vermögen.

 

Wie erfahre ich, ob Schulden vorhanden sind?

Oft ist es gar nicht so einfach, den Überblick über die Finanzen des Verstorbenen zu bekommen. Folgende Hinweise können auf einen verschuldeten Nachlass hindeuten:

  • Es liegen Mahnungen oder Vollstreckungsbescheide vor
  • Das Girokonto des Verstorbenen ist im Minus
  • Es bestehen offene Steuerforderungen oder Beitragsrückstände
  • Gläubiger melden sich nach dem Todesfall

In solchen Fällen sollte man schnell handeln – denn für die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft läuft eine Frist.

 

Frist zur Ausschlagung der Erbschaft

Nach § 1944 BGB gilt: Die Erbschaft kann innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls ausgeschlagen werden. Nach Fristablauf gilt das Erbe automatisch als angenommen, auch wenn es überschuldet ist.

Die Ausschlagung muss notariell oder beim Nachlassgericht erklärt werden – formlos oder per Brief ist dies nicht möglich.

 

Nachlassinsolvenz als Ausweg

Hat man das Erbe bereits angenommen oder nicht rechtzeitig ausgeschlagen, bleibt noch die Möglichkeit, eine Nachlassinsolvenz zu beantragen. Dabei haftet man nur mit dem geerbten Vermögen, nicht mit dem eigenen Einkommen oder Eigentum.

Die Nachlassinsolvenz schützt also davor, dass private Mittel zur Schuldentilgung herangezogen werden – aber nur, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird.

 

Häufige Fehler bei Schulden-Erbschaften

  • Das Erbe wird ungeprüft angenommen – trotz hoher Schulden
  • Die Ausschlagungsfrist wird versäumt
  • Es wird keine Nachlassinsolvenz beantragt
  • Mehrere Erben haften gesamtschuldnerisch – ohne Einigung

Tipp:
Eine rechtzeitige Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht kann helfen, teure Fehler zu vermeiden.
Wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, brauchen Sie eine professionelle Schuldnerberatung.

 

Was passiert, wenn ich das Erbe ausschlage?

Die Erbschaft geht dann automatisch auf den nächsten Verwandten über. Auch dieser kann wiederum ausschlagen – so kann sich die gesamte Erbfolge "nach unten" bewegen. Im letzten Schritt erbt der Staat – er haftet aber nicht persönlich für Schulden, sondern nur mit dem vorhandenen Nachlassvermögen.

 

Schulden erben ist vermeidbar – wenn man rechtzeitig handelt

Schulden erben kann schwerwiegende Folgen haben – aber niemand muss für fremde Verbindlichkeiten aufkommen, wenn rechtzeitig reagiert wird. Die wichtigsten Schritte sind:

  • Nachlass auf Schulden prüfen
  • Ausschlagung rechtzeitig erklären (6-Wochen-Frist!)
  • Im Zweifel Nachlassinsolvenz beantragen

Wer die Formalitäten kennt und auf die Fristen achtet, kann sich vor finanziellen Folgen eines überschuldeten Nachlasses schützen.

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