Schuldenvergleich: Wie funktioniert die Erledigung von Schulden durch einen Vergleich
Schulden durch Vergleich erledigen
Ein Schuldenvergleich bietet Schuldnern Vorteile: Die Möglichkeit, Schulden durch Vergleich zu erledigen, ist vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen. Der juristische Fachausdruck für den Schuldenvergleich lautet "Außergerichtlicher Einigungsversuch auf Grundlage eines Schuldenbereinigungsplanes" und findet sich geregelt in § 305 Abs. 1 der Insolvenzordnung.
Dort ist geregelt, dass eine Privatperson nicht in ein Insolvenzverfahren eintreten kann, ohne zunächst wenigstens ernsthaft versucht zu haben, sich mit seinen Gläubigern im Rahmen eines Vergleichs über die (Teil-)Zahlung seiner Schulden zu einigen. Wie Sie sehen, ist ein Schuldenvergleich für überschuldete Privatpersonen nicht nur möglich, sondern vielmehr gesetzlich geregelt und für manche Fälle sogar zwingend vorgeschrieben.
Doch auch wenn Sie nicht vorhaben ein Insolvenzverfahren einzuleiten ist es möglich, einen solchen außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern durchzuführen. Sie haben hierdurch nicht die Verpflichtung, auch den Schritt in die Insolvenz zu gehen. Im besten Falle ist denkbar, dass der Vergleich von den Gläubigern überwiegend angenommen wird und erheblich zur Reduzierung der Schulden beiträgt und Sie vielleicht hierdurch die Privatinsolvenz vermeiden. Im schlechtesten Falle - wenn die Gläubiger ablehnen - haben Sie immer noch die freie Entscheidung, ein Insolvenzverfahren einzuleiten, ein besseres Angebot vorzulegen oder die Sache einfach dabei zu belassen und es evtl. später nochmals zu versuchen. Sie können also nur gewinnen.
Innerhalb des Vergleichsvorschlages an die Gläubiger gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die Bedingungen eines Vergleichs über die Schulden sind für den Schuldner und die Gläubiger grundsätzlich frei. Lediglich eine Vorgabe macht das Gesetz: Im Rahmen des Schuldenvergleichs muss ein Schuldenbereinigungsplan aufgestellt werden, der für alle Gläubiger gleichzeitig gilt. Kein Gläubiger soll ohne triftigen Grund besser oder schlechter gestellt sein, als ein anderer. Die Gläubiger müssen also alle gleich behandelt werden.
Wird dies beachtet, so ist es möglich, feste monatliche Raten zu vereinbaren, oder die monatliche Rate von dem jeweiligen Einkommen im ensprechenden Monat abhängig zu machen (sog. flexibler Plan). Auch das Angebot einer Einmalzahlung ist denkbar.
Sinn und Zweck des Schuldenvergleichs ist es, den Gläubigern bei Angebot einer Teilzahlung zu einem Erlass des Restbetrages zu bewegen.
Wir schätzen die Erfolgsaussichten eines Schuldenvergleichs vorab aus unserer langjährigen Erfahrung ab und können Ihnen daher sagen, welches Angebot erfolgversprechend ist. Hierbei spielen Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation und das Maß der Gesamtverschuldung eine große Rolle.
Im Durchschnitt stellen wir fest, dass Schuldenbereinigungspläne bei einem Angebot von 50% der Schuldsumme oder mehr fast ausnahmslos funktionieren. Bei hoher Verschuldung und geringem Einkommen sind Erlassquoten von bis zu 85% möglich. Darüber wird es auch bei Härtefällen eher schwierig.
Lesen Sie hierzu hier weiter: Schuldenfrei ohne Insolvenz: Der Schuldenbereinigungsplan
Dort werden die einzelnen Schritte der Aushandlung eines Schuldenvergleichs genau beschrieben.
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