Einigungsversuch mit den Gläubigern

Ist eine Schuldenbereinigung ohne Insolvenzverfahren möglich?

Wir versuchen vor dem Antrag immer eine außergerichtliche Lösung.

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Der außergerichtliche Einigungsversuch

Vorschlag eines Zahlungsplans

Wir besprechen, welchen Schuldenbereinigungsplan wir den Gläubiger vorschlagen, und führen den nötigen Schriftverkehr.

Auswertung der Antworten

Wir sichten die Rückmeldungen der Gläubiger, werten aus, ob der Plan zustande kommen kann und aktualisieren nochmals Forderungen, wenn erforderlich.

Bescheinigung nach § 305 der Insolvenzordnung

Als geeignete Person gem. §1 InsO-Ausführungsgesetz BW erstellen wir die notwendige Bescheinigung nach § 305 InsO.

Ist eine Einigung mit den Gläubigern möglich?

Umschuldung  Schuldnerberatung Schickner Tübingen  Ammerbuch

Ein Insolvenzverfahren ist nur nötig, wenn die Gläubiger eine andere Lösung ablehnen.

Ausgehend von Ihrer Situation schlagen wir einen für Sie passenden Einigungsversuch vor.

Dies wird in der Regel ein sogenannter „flexibler Nullplan“ sein, wenn keinerlei freien Mittel vorhanden sind, und Sie ein Insolvenzverfahren anstreben

Es ist aber auch möglich, den Gläubiger ein besseres, erfolgversprechenderes Angebot zu unterbreiten.

Alles im Griff dank unserem Schritt-für-Schritt Programm

Schuldenbereinigungsplan ausarbeiten & vorschlagen

Wir arbeiten einen Schuldenbereinigungsplan für die Gläubiger aus, der Ihre persönliche Situation berücksichtigt und daher für Sie auch erfüllbar ist.

Diesen übersenden wir zur Abstimmung an alle Gläubiger.

Auswertung der Antworten & Prüfung von Nachverhandlungen

Die Rückantworten der Gläubiger werten wir aus und prüfen, ob wir den Plan für Sie nach dem Mehrheitsprinzip durchsetzen können.

Falls es erfolgsversprechend erscheint, führen wir mit einzelnen Gläubigern Nachverhandlungen.

Erstellung der Bescheinigung nach § 305 der Insolvenzordnung

Sie erhalten von uns eine Bescheinigung über die Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuches.

Diese ist dem Insolvenzantrag beizufügen und daher zwingend notwendig.

"Mich durch die Schuldnerberatung Schickner vertreten zu lassen, zähle ich zu den glücklichsten Entscheidungen meines Berufslebens. Selbst freiberuflich tätig, sind mir vor allem das hohe persönliche Engagement und die zwischenmenschliche"

- M. U. - Google Bewertung

"Ich kann die Anwaltskanzlei Schickner nur weiterempfehlen. Herr Schickner hat mir in einer äußerst bitteren Angelegenheit durch seine kompetente Beratung, professionellem Vorgehen und viel Geschick das Leben leichter gemacht"

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"Sehr freundlich und hilfsbereit, dazu sympathisch, kompetent und vor allem nach Besten Gewissen beraten. Sehr außergewöhnlich für einen Anwalt!"

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"Vielen Dank für die schnelle und sehr hilfsbereite Hilfe via Telefon und Mail. Sehr empfehlsenswert."

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Die nächsten Schritte

  • Insolvenzantrag
  • Im Verfahren
  • Restschuldbefreiung

Wir erstellen für Sie einen vollständigen und fehlerfreien Insolvenzantrag. Sie müssen nur noch unterschreiben. Wir reichen diesen beim zuständigen Gericht ein. Auf Wunsch vertreten wir Sie anwaltlich im Eröffnungsverfahren, damit Sie sicher sein können, dass das Verfahren schnell und ohne Komplikationen eröffnet wird.

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Wenn Sie dies möchten, dann bleiben wir gerne während des gesamten Verfahrens mit Rat und Tat an Ihrer Seite. Wir erklären Ihnen alle Verfahrensschritte und beantworten eingehende Schreiben von Gericht und Gläubigern, inklusive Versagungsanträgen. Für Sie geschieht dies alles völlig ohne Mehrkosten.

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Die Restschuldbefreiung wird Ihnen erteilt und Sie sind schuldenfrei. Herzlichen Glückwunsch!

Sie haben es geschafft! Sie haben Ihre Schulden hinter sich gelassen.

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