Keine Angst vor dem Insolvenzverfahren

Wir sind für die volle Dauer des Verfahrens für Sie da!

Wir begleiten Sie bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung durch die Privatinsolvenz

 

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Wir bleiben Ihr Ansprechpartner

Beratung zu jedem Verfahrensschritt

Wir erklären Ihnen in jedem Verfahrensstadium, was durch Sie besonders zu beachten ist.

Schutz vor falschen Forderungsanmeldungen

Wir haben alle Gläubiger im Blick und widersprechen ggf. unrichtig angemeldeten Forderungen.

Schutz vor Versagungsanträgen

Kommt es trotzdem zu einem Versagungsantrag, werden wir Sie gegen diesen verteidigen.

Sie sind in der Privatinsolvenz nicht auf sich gestellt

Der Insolvenzverwalter hat nur die Aufgabe, möglichst viel in die Insolvenzmasse einzunehmen. Er ist nicht Ihr Rechtsanwalt und darf Sie daher rechtlich beraten.

Sie haben mit uns jedoch einen Ansprechpartner, an den Sie sich über die gesamte Dauer des Verfahrens mit Fragen immer wenden können.

Schreiben des Gerichts sind für Laien oft schwer verständlich. Wir erklären Ihnen jederzeit alle eingehenden Schreiben und sagen Ihnen, ob und wie hierauf reagiert werden muss.

Erstberatung - Schuldnerberatung Schickner Tübingen  Ammerbuch

Das Ziel des Insolvenzverwalters ist es, möglichst viel Geld in die Insolvenzmasse einzunehmen. Daher wird er Sie nicht darüber beraten, welche Möglichkeiten es gibt, die Abführungen geringer zu gestalten.

Einzelne Gläubiger könnten versuchen, Ihre Restschuldbefreiung zu torpedieren, indem diese ihre Forderungen als „von der Restschuldbefreiung ausgenommen“ anmelden oder gar einen Versagungsantrag stellen.

Den dann nötigen Schriftverkehr führen wir ohne zusätzliche Kosten für Sie.

Alles inklusive während der gesamten Privatinsolvenz

Immer bestens über den Stand der Privatinsolvenz informiert

Wir erhalten alle Schreiben des Gerichts, erklären Ihnen die Bedeutung, und ob und wie Sie darauf reagieren müssen.

Widerspruch gegen Problemforderungen

Wir überwachen die eingehenden Forderungsanmeldungen und legen gegen unrichtige Forderungsbegründungen Widerspruch ein.

Vorzeitige Beendigung des Verfahrens

Wir überwachen, ob für Sie die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens in Frage kommt, und stellen ggf. den dafür erforderlichen Antrag.

Schutz vor Überpfändungen

Wir stellen für Sie Anträge auf Erhöhung Ihres Pfändungs-schutzes, damit der Insolvenz-verwalter nicht mehr einzieht, als gesetzlich vorgesehen.

P-Konto Bescheinigung

Sie erhalten während des gesamten Verfahrens auf Anforderung kostenfrei aktuelle P-Konto-Bescheinigungen zur Vorlage bei Ihrer Bank.

Verteidigung gegen Versagungsanträge

Beantragt ein Gläubiger, Ihnen die Restschuldbefreiung zu versagen, verteidigen wir Sie gegen diesen Antrag vor dem Insolvenzgericht.

"Mich durch die Schuldnerberatung Schickner vertreten zu lassen, zähle ich zu den glücklichsten Entscheidungen meines Berufslebens. Selbst freiberuflich tätig, sind mir vor allem das hohe persönliche Engagement und die zwischenmenschliche"

- M. U. - Google Bewertung

"Ich kann die Anwaltskanzlei Schickner nur weiterempfehlen. Herr Schickner hat mir in einer äußerst bitteren Angelegenheit durch seine kompetente Beratung, professionellem Vorgehen und viel Geschick das Leben leichter gemacht"

- M. S. - Google-Bewertung

"Sehr freundlich und hilfsbereit, dazu sympathisch, kompetent und vor allem nach Besten Gewissen beraten. Sehr außergewöhnlich für einen Anwalt!"

- U. U. - Google-Bewertung

"Vielen Dank für die schnelle und sehr hilfsbereite Hilfe via Telefon und Mail. Sehr empfehlsenswert."

- R. A. - Google-Bewertung

Der letzte Schritt

  • Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung wird Ihnen erteilt und Sie sind schuldenfrei. Herzlichen Glückwunsch!

Sie haben es geschafft! Sie haben Ihre Schulden hinter sich gelassen.

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