Schuldnerberatung Konstanz
In Konstanz unterhalten wir keine eigene Beratungsstelle – trotzdem sind Sie bei uns genau richtig.
Als anwaltliche Schuldnerberatung betreuen wir Ratsuchende aus Konstanz, der größten Stadt am Bodensee, und dem Landkreis, meist telefonisch und online. Möchten Sie uns persönlich treffen, erreichen Sie unsere Kanzlei in Ammerbuch in rund zwei Stunden. Der erste Schritt ist immer unverbindlich: Schildern Sie uns Ihre Lage über unsere anonyme Erstanfrage – kostenlos und ohne jede Verpflichtung.
Soziale Schuldnerberatung:
Caritasverband Konstanz e.V. – Schuldnerberatung, Caritas-Zentrum Konradihaus,
Uhlandstraße 15, 78464 Konstanz, Tel: 07531 1200-250
Diakonisches Werk Konstanz – Schuldnerberatung,
Wollmatinger Straße 22, 78467 Konstanz
Häufige Fragen aus Konstanz
Muss ich für die Schuldnerberatung nach Ammerbuch kommen?
In aller Regel nicht. Der Großteil der Beratung läuft telefonisch und digital. Möchten Sie dennoch vorbeikommen, liegt unsere Kanzlei rund zwei Stunden entfernt.
Gibt es in Konstanz eine kostenlose Schuldnerberatung?
Ja – der Caritasverband Konstanz und das Diakonische Werk Konstanz beraten kostenlos (Adressen oben). Beide sind gefragt, sodass Wartezeiten entstehen können. Wenn Sie schnell Hilfe brauchen, sind wir für Sie da.
Machen Sie den ersten Schritt – anonym und unverbindlich. Schildern Sie uns Ihre Situation über unsere unverbindliche Erstanfrage.
Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.
Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – Schuldnerberatung Schickner, Ammerbuch.
Welches Insolvenzgericht ist für Konstanz zuständig?
Konstanz ist Sitz des Landgerichts und besitzt damit ein eigenes Insolvenzgericht: das Amtsgericht Konstanz. Auch bei der weiten Anfahrt müssen Sie nichts selbst erledigen – wir bereiten den Antrag vor und reichen ihn dort ein.
Der Gang zum Gericht steht am Ende, nicht am Anfang: Zuerst ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch nötig (§ 305 InsO), und erst dessen Scheitern öffnet den Weg ins Verfahren (§ 304 InsO).