Schuldnerberatung Biberach an der Riß
In Biberach an der Riß unterhalten wir keine eigene Beratungsstelle – trotzdem sind Sie bei uns genau richtig.
Als anwaltliche Schuldnerberatung betreuen wir Ratsuchende aus Biberach an der Riß und dem Landkreis, bekannt für das historische Schützenfest und Weltunternehmen wie Liebherr und Boehringer, meist telefonisch und online. Möchten Sie uns persönlich treffen, erreichen Sie unsere Kanzlei in Ammerbuch in rund anderthalb Stunden. Der erste Schritt ist immer unverbindlich: Schildern Sie uns Ihre Lage über unsere anonyme Erstanfrage – kostenlos und ohne jede Verpflichtung.
Soziale Schuldnerberatung:
Diakonische Bezirksstelle Biberach - Schuldnerberatung,
Wielandstraße 24, 88400 Biberach an der Riß, Tel: 07351 1502-10
Landratsamt Biberach - Schuldnerberatung (Kreissozialamt),
Rollinstraße 9, 88400 Biberach an der Riß, Tel: 07351 52-0
Häufige Fragen aus Biberach an der Riß
Muss ich für die Schuldnerberatung nach Ammerbuch kommen?
Müssen Sie nicht. Telefon, E-Mail und unser Online-Service decken fast alles ab. Wer den persönlichen Kontakt sucht, ist in rund anderthalb Stunden bei uns.
Gibt es in Biberach an der Riß eine kostenlose Schuldnerberatung?
Ja – die Diakonische Bezirksstelle Biberach und die Schuldnerberatung des Landratsamts (Kreissozialamt) beraten kostenlos (Adressen oben). Weil die Angebote gefragt sind, sind Wartezeiten möglich. Wenn es eilt, sind wir für Sie da.
Machen Sie den ersten Schritt – anonym und unverbindlich. Schildern Sie uns Ihre Situation über unsere unverbindliche Erstanfrage.
Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.
Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – Schuldnerberatung Schickner, Ammerbuch.
Welches Insolvenzgericht ist für Biberach an der Riß zuständig?
Für Biberach an der Riß ist nicht ein Amtsgericht am Ort, sondern das Amtsgericht Ravensburg als Insolvenzgericht zuständig – Biberach gehört zum Landgerichtsbezirk Ravensburg. Den Antrag bereiten wir vollständig vor und reichen ihn dort ein.
Wichtig zu wissen: Ohne einen zuvor gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch (§ 305 InsO) nimmt das Gericht den Antrag nicht an. Erst danach greift das Verbraucherinsolvenzverfahren (§ 304 InsO).