Schuldnerberatung Friedrichshafen
In Friedrichshafen unterhalten wir keine eigene Beratungsstelle – trotzdem sind Sie bei uns genau richtig.
Als anwaltliche Schuldnerberatung betreuen wir Ratsuchende aus Friedrichshafen und dem Bodenseekreis, der Zeppelin-Stadt am See mit Weltunternehmen wie ZF und MTU, meist telefonisch und online. Möchten Sie uns persönlich treffen, erreichen Sie unsere Kanzlei in Ammerbuch in rund zwei Stunden. Der erste Schritt ist immer unverbindlich: Schildern Sie uns Ihre Lage über unsere anonyme Erstanfrage – kostenlos und ohne jede Verpflichtung.
Soziale Schuldnerberatung:
Schuldnerberatung des Landratsamts Bodenseekreis (Sozialamt),
Glärnischstraße 1-3, 88045 Friedrichshafen, Tel: 07541 204-5105
Caritas Bodensee-Oberschwaben,
Katharinenstraße 16, 88045 Friedrichshafen, Tel: 07541 30000
Häufige Fragen aus Friedrichshafen
Muss ich für die Schuldnerberatung nach Ammerbuch kommen?
Nein. Das meiste erledigen wir telefonisch, per E-Mail und online. Wer möchte, erreicht unsere Kanzlei in rund zwei Stunden.
Gibt es in Friedrichshafen eine kostenlose Schuldnerberatung?
Ja – die Schuldnerberatung des Landratsamts Bodenseekreis und die Caritas Bodensee-Oberschwaben beraten kostenlos (Adressen oben). Weil die Angebote gefragt sind, sind Wartezeiten möglich. Wenn es eilt, sind wir für Sie da.
Machen Sie den ersten Schritt – anonym und unverbindlich. Schildern Sie uns Ihre Situation über unsere unverbindliche Erstanfrage.
Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.
Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – Schuldnerberatung Schickner, Ammerbuch.
Welches Insolvenzgericht ist für Friedrichshafen zuständig?
Für Friedrichshafen ist nicht ein Gericht am Ort, sondern das Amtsgericht Ravensburg als Insolvenzgericht zuständig – der Bodenseekreis gehört zum Landgerichtsbezirk Ravensburg. Auch bei der Entfernung müssen Sie nichts selbst erledigen: Wir bereiten den Antrag vor und reichen ihn dort für Sie ein.
Vor dem Insolvenzantrag muss zunächst ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern stattgefunden haben (§ 305 InsO); erst wenn dieser scheitert, folgt das Verfahren beim Gericht (§ 304 InsO).