Schuldnerberatung Schwäbisch Gmünd
In Schwäbisch Gmünd unterhalten wir keine eigene Beratungsstelle – trotzdem sind Sie bei uns genau richtig.
Als anwaltliche Schuldnerberatung betreuen wir Ratsuchende aus Schwäbisch Gmünd, der ältesten Stauferstadt, und dem Ostalbkreis, meist telefonisch und online. Möchten Sie uns persönlich treffen, erreichen Sie unsere Kanzlei in Ammerbuch in rund anderthalb Stunden. Der erste Schritt ist immer unverbindlich: Schildern Sie uns Ihre Lage über unsere anonyme Erstanfrage – kostenlos und ohne jede Verpflichtung.
Soziale Schuldnerberatung:
Landratsamt Ostalbkreis - Schuldner- und Insolvenzberatung, Dienststelle Schwäbisch Gmünd,
Bahnhofplatz 1, 73525 Schwäbisch Gmünd, Tel: 07171 32-4232
Diakonieverband Ostalb, Bezirksstelle Schwäbisch Gmünd,
Gemeindehausstraße 7, 73525 Schwäbisch Gmünd, Tel: 07171 104684-0
Häufige Fragen aus Schwäbisch Gmünd
Muss ich für die Schuldnerberatung nach Ammerbuch kommen?
Nein, ein Besuch ist nicht nötig. Wir beraten Sie bequem per Telefon, E-Mail und über unseren Online-Service. Für ein persönliches Treffen sind es rund anderthalb Stunden bis Ammerbuch.
Gibt es in Schwäbisch Gmünd eine kostenlose Schuldnerberatung?
Ja – die Dienststelle Schwäbisch Gmünd der Schuldnerberatung des Ostalbkreises und der Diakonieverband Ostalb beraten kostenlos (Adressen oben). Rechnen Sie dort mit Wartezeiten. Muss es schnell gehen, sind wir für Sie da.
Machen Sie den ersten Schritt – anonym und unverbindlich. Schildern Sie uns Ihre Situation über unsere unverbindliche Erstanfrage.
Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.
Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – Schuldnerberatung Schickner, Ammerbuch.
Welches Insolvenzgericht ist für Schwäbisch Gmünd zuständig?
Für Schwäbisch Gmünd ist nicht ein Amtsgericht am Ort, sondern das Amtsgericht Aalen als Insolvenzgericht zuständig, das die Verfahren des Ostalbkreises bündelt. Den vollständigen Antrag übernehmen wir für Sie.
Bevor der Antrag beim Gericht landet, ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern vorgeschrieben (§ 305 InsO). Erst wenn er scheitert, kann das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet werden (§ 304 InsO).