Was macht man bei der Schuldnerberatung?

In die Überschuldung zu geraten ist leichter als sich manch einer vorstellen kann. Es reicht schon, dass man plötzlich den Job verliert, durch Scheidung, Trennung oder auch dem Tod des Partners mit einem knapperen Budget konfrontiert wird oder aber durch schwere Krankheit an der Arbeit gehindert ist. Natürlich kann auch eine unwirtschaftliche Haushaltsführung oder der gescheiterte Gang in die Selbstständigkeit zu einer Anhäufung von Schulden führen.

Für viele ist in diesem Fall der Weg zu einer Schuldnerberatung der letzte Ausweg. Die Schuldnerberatung kann helfen, die bisher angehäuften Schulden abzubauen sowie dem Entstehen weiterer Schulden vorzubeugen.

Erreicht werden soll hierbei die Schuldenfreiheit durch entsprechende Schuldenregulierungsmaßnahmen und dafür Sorge zu tragen, dass dennoch die grundsätzlichen Lebenserhaltungskosten abgedeckt bleiben.


Eine Aufgabe der Schuldnerberatung ist die Kommunikation mit den Gläubigern für den Mandanten zu übernehmen und sich zunächst einen Überblick über die Schulden des Mandanten zu verschaffen. Unter Klärung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel soll auf dieser Basis anschließend ein sogenannter Schuldenbereinigungsplan erstellt werden.

Mithilfe eines solchen Plans soll eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern erreicht werden. Dies bedeutet, die Gläubiger erklären, dass Sie einem Verzicht auf einen Teil der Schulden zustimmen, und der dann noch offene Restbetrag in Raten abgezahlt werden kann.

Unter anderem wird den Gläubigern hierbei dargelegt, dass es für den Mandanten keinerlei andere Möglichkeit gibt, die Schulden zu tilgen, außer Insolvenz zu beantragen, in dessen Folge die Gläubiger mit hoher Wahrscheinlichkeit noch beachtlich schlechter gestellt wären, als es der Schuldenbereinigungsplan vorsieht.

Des Weiteren ist es möglich, einzelne Ablehnungen der Gläubiger innerhalb eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens durch Zustimmungen ersetzen zu lassen. So kann eine Insolvenz vermieden werden und der zuvor ausgehandelte Plan noch durchgeführt werden, auch wenn nicht alle Gläubiger dafür stimmen, aber doch eine Mehrheit nach Köpfen und Summen.


Scheitern die Verhandlungen mit den Gläubigern, kann die Schuldnerberatung den Weg in die Insolvenz zusammen mit Ihnen anstreben, wenn gewünscht. Teilweise können auch begleitende Dienste, wie etwa die Beratung und Vertretung im Verfahren, während des Insolvenzverfahrens übernommen werden.


Zu den weiteren Tätigkeiten einer Schuldnerberatung gehört unter anderem auch das Ausstellen verschiedener Bescheinigungen, die etwa benötigt werden um etwa ein Pfändungsschutzkonto zu eröffnen oder überhaupt Privatinsolvenz beantragen zu können.

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