FAQ - Häufige Fragen zur Schuldnerberatung

Jedes Schuldenproblem ist lösbar

Es gibt drei mögliche Beteiligte, die die Kosten des Insolvenzverfahrens tragen können. Diese sind der Schuldner, die Gläubiger oder die Staatskasse. Alle drei Möglichkeiten erklären sich wie folgt:

  • Die Gläubiger tragen die Kosten des Insolvenzverfahrens – der vom Gesetzgeber vorgesehene Fall
  • Die Staatskasse trägt die Kosten des Insolvenzverfahrens –der Normalfall in der Wirklichkeit
  • Der Schuldner trägt die Kosten des Insolvenzverfahrens – der Ausnahmefall

Jedes Schuldenproblem ist lösbar

Viele Gläubiger fragen sich, wer eigentlich die Schulden, die dem Schuldner in der Privatinsolvenz erlassen werden, eigentlich am Ende bezahlt, wenn nicht der Schuldner. Es kann doch nicht sein, dass sich die Schulden einfach so in Luft auflösen? Kommt der Staat dafür auf, das Gericht oder der Insolvenzverwalter?

Die Antwort lautet: Niemand bezahlt die Schulden bei Privatinsolvenz. Der Gläubiger geht schlicht und ergreifend leer aus und muss auf die Forderungen verzichten wenn der Schuldner die Privatinsolvenz erfolgreich abschließt und Restschuldbefreiung erhält. Dies gilt für alle zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden Forderungen, egal ob der Gläubiger sich am Insolvenzverfahren beteiligt oder nicht.

Jedes Schuldenproblem ist lösbar

Es ist sowohl nach oben als auch nach unten offen, mit wie vielen Schulden man in die Privatinsolvenz geht. Es ist gesetzlich nicht geregelt, wie viel Schulden man für eine Privatinsolvenz haben muss. Dies bedeutet, die Höhe der Schulden ist für den Antrag auf Privatinsolvenz – nahezu – bedeutungslos.

Zahlenmäßige Grenzen existieren also nicht. Voraussetzung ist aber, dass der Schuldner zahlungsunfähig ist.

Jedes Schuldenproblem ist lösbar

Der Begriff "Schuldnerberater" ist kein geschützter Begriff. Dies bedeutet, jeder darf sich Schuldnerberater nennen oder sich als Schuldnerberater selbständig machen, auch Personen ohne jegliche Vorkenntnisse.

Schuldnerberater ohne besondere Ausbildung oder Zulassung dürfen allerdings nur rein wirtschaftliche Schuldnerberatung anbieten, darüberhinausgehende Beratungsleistungen und Tätigkeiten dürfen nicht angeboten werden.

Jedes Schuldenproblem ist lösbar

Grundsätzlich ist es sinnvoll, eine Schuldnerberatung eher früher als später aufzusuchen. Die Angst davor, sich in einer Schuldnerberatung beraten zu lassen, ist unbegründet. Ein vernünftiger Schuldnerberater wird Ihnen nie Vorwürfe machen oder Sie deswegen verurteilen oder geringschätzen, weil Sie sich in Schuldnerberatung begeben.

Spätestens dann, wenn Sie feststellen, dass Sie auf absehbare Zeit Ihre monatlichen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen werden können, ist es sinnvoll, eine Schuldnerberatung aufzusuchen.

Jedes Schuldenproblem ist lösbar

Öffentliche Schuldnerberatungsstellen erhalten in der Regel Förderung von der Landeskasse. Bezahlt wird diese Form der Schuldnerberatung also aus den Haushalten der jeweiligen Bundeslänger. Zuständig ist das Innenministerium. Jedes Bundesland hat eigene Fördertöpfe und Förderkriterien. Das Geld kommt aus den allgemeinen Steuermitteln.

Die Schuldnerberatung der Rechtsanwälte wird bei der Bewilligung von Beratungshilfe auch von den Ländern bezahlt, hier allerdings aus der Landesjustizkasse. Diese zahlt auch die Kosten z.B. für Prozesskostenhilfe, soweit im Rahmen der Schuldnerberatung erforderlich, sowie z.B. die Kosten der Insolvenzverwalter, soweit diese nicht aus der Masse gedeckt werden können.

"Mich durch die Schuldnerberatung Schickner vertreten zu lassen, zähle ich zu den glücklichsten Entscheidungen meines Berufslebens. Selbst freiberuflich tätig, sind mir vor allem das hohe persönliche Engagement und die zwischenmenschliche"

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"Ich kann die Anwaltskanzlei Schickner nur weiterempfehlen. Herr Schickner hat mir in einer äußerst bitteren Angelegenheit durch seine kompetente Beratung, professionellem Vorgehen und viel Geschick das Leben leichter gemacht"

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"Sehr freundlich und hilfsbereit, dazu sympathisch, kompetent und vor allem nach Besten Gewissen beraten. Sehr außergewöhnlich für einen Anwalt!"

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"Vielen Dank für die schnelle und sehr hilfsbereite Hilfe via Telefon und Mail. Sehr empfehlenswert."

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