FAQ - Häufige Fragen zur Schuldnerberatung

Jedes Schuldenproblem ist lösbar

Es gibt drei mögliche Beteiligte, die die Kosten des Insolvenzverfahrens tragen können. Diese sind der Schuldner, die Gläubiger oder die Staatskasse. Alle drei Möglichkeiten erklären sich wie folgt:

  • Die Gläubiger tragen die Kosten des Insolvenzverfahrens – der vom Gesetzgeber vorgesehene Fall
  • Die Staatskasse trägt die Kosten des Insolvenzverfahrens –der Normalfall in der Wirklichkeit
  • Der Schuldner trägt die Kosten des Insolvenzverfahrens – der Ausnahmefall

Jedes Schuldenproblem ist lösbar

Viele Gläubiger fragen sich, wer eigentlich die Schulden, die dem Schuldner in der Privatinsolvenz erlassen werden, eigentlich am Ende bezahlt, wenn nicht der Schuldner. Es kann doch nicht sein, dass sich die Schulden einfach so in Luft auflösen? Kommt der Staat dafür auf, das Gericht oder der Insolvenzverwalter?

Die Antwort lautet: Niemand bezahlt die Schulden bei Privatinsolvenz. Der Gläubiger geht schlicht und ergreifend leer aus und muss auf die Forderungen verzichten wenn der Schuldner die Privatinsolvenz erfolgreich abschließt und Restschuldbefreiung erhält. Dies gilt für alle zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehenden Forderungen, egal ob der Gläubiger sich am Insolvenzverfahren beteiligt oder nicht.

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