Insolvenzbegleitung - Sicher bis zur Restschuldbefreiung

Insolvenzbegleitung Schuldnerberatung Schickner Tübingen  Ammerbuch

Keine Angst vor der Privatinsolvenz – wir kommen mit!

Sie sind verschuldet und möchten gerne schuldenfrei werden. Sie hätten eigentlich schon ein Insolvenzverfahren eingeleitet, denn Sie wissen: Anders kommen Sie nicht aus den Schulden.

Allerdings wissen Sie nicht was da auf Sie zukommt und haben Angst, einen Fehler zu machen. Was ist, wenn die Gläubiger widersprechen oder nicht mitmachen? Müssen Sie vor Gericht erscheinen? Macht Ihnen der Insolvenzverwalter Vorwürfe? Bekommen Sie wichtige Gegenstände weggenommen, vielleicht sogar das Auto?

Wir nehmen Ihnen diese Sorgen für die ganzen Jahre bis zur Erteilung über die Restschuldbefreiung ab – durch unsere Insolvenzbegleitung.

Die wichtigsten Schritte zur Schuldenbereinigung

Ihre Situation

Wenn Sie gerne durch ein Insolvenzverfahren schuldenfrei werden möchten, sich aber noch nicht richtig dafür entscheiden konnten, haben Sie vielleicht mit folgenden Problemen zu kämpfen.

Trifft einer der folgenden Sätze auf Ihr Problem zu?

"Ich bin bereits seit Jahren überschuldet. Hätte ich gleich zu Anfang die Privatinsolvenz eingeleitet, wäre ich heute schon fertig. Aber ich konnte mich nie zu diesem Schritt einfach nicht durchringen.“

"In einem Insolvenzverfahren bin ich abhängig vom Wohlwollen der Gläubiger und des Insolvenzverwalters. Ich möchte solchen Personen nicht ausgeliefert sein.“

„Ich habe keine Lust, unangenehme Fragen zu beantworten, wie es zur Verschuldung kam, warum ich mich nicht mehr bemüht habe, zu zahlen. Da bleibe ich lieber verschuldet und habe meine Ruhe.“

„Bei meinem Glück bekomme ich einen Insolvenzverwalter, der mich die ganze Zeit nur schikaniert.

„Ich habe einen Gläubiger, der es auf mich abgesehen hat. Der wird sowieso alle Mittel einsetzen, damit ich keine Restschuldbefreiung bekomme.“

Ich habe Angst, dass man von mir Zahlungen, Unterlagen oder anderes verlangt, was ich nicht leisten kann und ich deshalb das Verfahren nicht mit Erfolg abschließen kann.“

„Ich bin im ganzen Verfahren umgeben von Insolvenz-Experten, da bin ich als Laie doch völlig machtlos.“

Ich will keinen Insolvenzverwalter hier im Haus haben, der alles durchsucht und mir Dinge wegnimmt, die ich dringend brauche.“

„In der Insolvenz habe ich ja noch weniger zum Leben als jetzt. Das schaffe ich nie.“

In der Insolvenz verliere ich meine Wohnung / meine Arbeit. Mein Vermieter / Arbeitgeber kündigt mir sofort, wenn er davon erfährt.“

Unsere Lösung: Die Insolvenzbegleitung

Wir begleiten Sie während der Zeit ab Insolvenzantrag bis zum erfolgreichen Abschluss des Verfahrens. Stellen Sie alle Fragen erst uns, bevor Sie mit diesen an den Insolvenzverwalter herantreten, wir sind der Ansprechpartner, dem Sie vertrauen können.

Sie erhalten über die Laufzeit des Verfahrens einige Schreiben vom Gericht, die für Laien oft nicht richtig verstanden werden. Wir erläutern Ihnen jeden Verfahrensabschnitt genau und erklären Ihnen alle Schreiben des Gerichts, der Gläubiger und des Verwalters, die Sie erhalten. Wir teilen Ihnen mit, welche davon dabei völlig normal und nötig sind, und wo Vorsicht geboten ist.

Sollte der Insolvenzverwalter seine Kompetenzen überschreiten, so werden wir dies für Sie beheben. Unnachgiebige Gläubiger halten wir für Sie im Zaum. Die erforderlichen Anwaltsschreiben verfassen wir ohne zusätzliche Kosten für Sie.

Wir überwachen, dass Sie an den Verwalter nie mehr abführen, als nötig, und schützen wichtige, pfandfreie Gegenstände vor dem Zugriff eines übereifrigen Insolvenzverwalters.

Erfolgsquote 100%: Keinem einzigen Mandanten, der bei uns die Insolvenzbegleitung in Anspruch genommen hat, ist je die Restschuldbefreiung versagt worden.

 

Ihre Vorteile

  • Wir erhalten Abschriften aller gerichtlichen Schriftsätze und erklären Ihnen alle Schreiben vom Gericht und vom Insolvenzverwalter genau, so dass Sie jederzeit wissen, was von Ihnen verlangt wird.

  • Wir prüfen die Anmeldungen der Gläubiger zur Tabelle und stellen sicher, dass keine Forderungen angemeldet werden, für die Sie keine Restschuldbefreiung erhalten.

  • Soweit solche Forderungen angemeldet werden, prüfen wir diese und legen, in Absprache mit Ihnen,  Widerspruch ein.

  • Wir verteidigen Sie gegen eventuelle Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung der Gläubiger.

  • Wir prüfen auf Ihre Anforderung, ob die abzuführenden Beträge korrekt berechnet sind.

  • Wir beraten Sie im gesamten Verfahren über Ihre Bewerbungspflichten, bei Wechsel von Arbeitsstelle oder z.B. bei einer geplanten Selbstständigkeit oder bei außerplanmäßigen Vermögenszuwächsen (z.B. Geschenk oder Erbschaft).

  • Wir stellen sicher, dass der Insolvenzverwalter keine Beträge einzieht, die ihm gar nicht zustehen.

  • Das alles kostet Sie weniger als ein Handyvertrag pro Monat!

"Mich durch die Schuldnerberatung Schickner vertreten zu lassen, zähle ich zu den glücklichsten Entscheidungen meines Berufslebens. Selbst freiberuflich tätig, sind mir vor allem das hohe persönliche Engagement und die zwischenmenschliche"

- M. U. - Google Bewertung

"Ich kann die Anwaltskanzlei Schickner nur weiterempfehlen. Herr Schickner hat mir in einer äußerst bitteren Angelegenheit durch seine kompetente Beratung, professionellem Vorgehen und viel Geschick das Leben leichter gemacht"

- M. S. - Google-Bewertung

"Sehr freundlich und hilfsbereit, dazu sympathisch, kompetent und vor allem nach Besten Gewissen beraten. Sehr außergewöhnlich für einen Anwalt!"

- U. U. - Google-Bewertung

"Vielen Dank für die schnelle und sehr hilfsbereite Hilfe via Telefon und Mail. Sehr empfehlenswert."

- R. A. - Google-Bewertung