Kosten der Schuldnerberatung

Kosten Schuldnerberatung Schickner Tübingen  Ammerbuch

Die erste telefonische Fallannahme ist und bleibt 100% kostenlos!

Wir nehmen uns die Zeit, Ihren Fall in einem kostenlosen, ersten Telefongespräch aufzunehmen. Hier können wir Ihnen bereits wichtige erste Hinweise zu den dringendsten Fragen geben. Dies erfolgt für Sie anonym und völlig ohne jede weitere Verpflichtung.

Nehmen Sie diese Gelegenheit wahr: Sie können nur gewinnen.
 

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07032 /954 81 70

Staatliche Förderung

Gerne arbeiten wir mit staatlicher Förderung für Sie kostenfrei. Wenn Sie uns zu Beginn einen Beratungshilfeschein vorlegen, beraten und vertreten wir Sie gegenüber den Gläubigern ohne, dass Ihnen Kosten entstehen.

Wie Sie für Schuldnerberatung Beratungshilfe erhalten

Gebührenhöhe

Wir rechnen transparent nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Anwaltliche Gebühren berechnen sich dabei grundsätzlich nach dem Gegenstandswert, also dem Wert des rechtlichen Interesses des Mandanten.

Hier finden Sie eine Gebührentabelle

Aus dieser wird der Wert der Gebühr bestimmt. Der Rechtsanwalt erhält für die außergerichtliche Tätigkeit eine 1,3 Gebühr und eine 1,5 Gebühr für die Erzielung von Einigungen. Hinzu kommen EUR 20,00 Auslagenpauschale und Umsatzsteuer.

Hier finden Sie vollständige Gebühreninformationen

Dass unsere Arbeit ein Aufwand darstellt, der nicht kostenfrei erbracht werden kann, versteht sich von selbst. Kosten für Mitarbeiter und Büroorganisation haben auch die öffentlichen Schuldnerberatungsstellen.

Bei öffentlichen Schuldnerberatungsstellen können Sie ausschließlich aufgrund von staatlicher Förderung und bei Bedürftigkeit aufgenommen werden. Daher bestehen auch oft Wartezeiten, da die öffentlichen Beratungsstellen über zu wenig staatliche Gelder verfügen und daher unterfinanziert sind. Weitere Voraussetzung ist oftmals, dass Sie nicht selbstständig sind oder waren.

Bei uns bestehen diese Beschränkungen nicht: Genau wie bei öffentlichen Schuldnerberatungsstellen können Sie auch bei uns auf Staatskosten aufgenommen werden. Die entsprechende staatliche Förderung nennt sich Beratungshilfe. Näheres dazu finden Sie in dem Kasten oben links.

Es gibt zusätzlich die Möglichkeit, ohne staatliche Förderung aufgenommen zu werden. Dann fallen Gebühren an. Die Höhe der anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte dem Kasten oben rechts. Diese Kosten zahlen Sie bequem durch monatliche Raten.

"Mich durch die Schuldnerberatung Schickner vertreten zu lassen, zähle ich zu den glücklichsten Entscheidungen meines Berufslebens. Selbst freiberuflich tätig, sind mir vor allem das hohe persönliche Engagement und die zwischenmenschliche"

- M. U. - Google Bewertung

"Ich kann die Anwaltskanzlei Schickner nur weiterempfehlen. Herr Schickner hat mir in einer äußerst bitteren Angelegenheit durch seine kompetente Beratung, professionellem Vorgehen und viel Geschick das Leben leichter gemacht"

- M. S. - Google-Bewertung

"Sehr freundlich und hilfsbereit, dazu sympathisch, kompetent und vor allem nach Besten Gewissen beraten. Sehr außergewöhnlich für einen Anwalt!"

- U. U. - Google-Bewertung

"Vielen Dank für die schnelle und sehr hilfsbereite Hilfe via Telefon und Mail. Sehr empfehlenswert."

- R. A. - Google-Bewertung