Schuldnerberatung Nagold
In Nagold unterhalten wir keine eigene Beratungsstelle – trotzdem sind Sie bei uns genau richtig.
Als anwaltliche Schuldnerberatung betreuen wir Ratsuchende aus Nagold und Umgebung am Rand des Nordschwarzwalds, überragt von der Burgruine Hohennagold, meist telefonisch und online. Möchten Sie uns persönlich treffen, erreichen Sie unsere Kanzlei in Ammerbuch in rund 30 Minuten. Der erste Schritt ist immer unverbindlich: Schildern Sie uns Ihre Lage über unsere anonyme Erstanfrage – kostenlos und ohne jede Verpflichtung.
Soziale Schuldnerberatung:
Diakonieverband Nördlicher Schwarzwald, Bezirksstelle Nagold,
Hohe Straße 8, 72202 Nagold, Tel: 07452 8410-42
Landratsamt Calw (auch Außenstelle Nagold),
Vogteistraße 42-46, 75365 Calw, Tel: 07051 160-0
Häufige Fragen aus Nagold
Muss ich für die Schuldnerberatung nach Ammerbuch kommen?
Nein, ein Besuch ist nicht nötig. Wir beraten Sie bequem per Telefon, E-Mail und über unseren Online-Service. Für ein persönliches Treffen sind es rund 30 Minuten bis Ammerbuch.
Gibt es in Nagold eine kostenlose Schuldnerberatung?
Ja – die Bezirksstelle Nagold des Diakonieverbands Nördlicher Schwarzwald und das Landratsamt Calw beraten kostenlos (Adressen oben). Bei kostenlosen Stellen sind Wartezeiten üblich. Muss es schnell gehen, sind wir für Sie da.
Machen Sie den ersten Schritt – anonym und unverbindlich. Schildern Sie uns Ihre Situation über unsere unverbindliche Erstanfrage.
Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.
Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – Schuldnerberatung Schickner, Ammerbuch.
Welches Insolvenzgericht ist für Nagold zuständig?
Auch für Nagold ist das Amtsgericht Tübingen als Insolvenzgericht zuständig – nicht ein Gericht in Nagold oder Calw. Grund ist die Zugehörigkeit zum Landgerichtsbezirk Tübingen. Ihren Antrag bereiten wir vollständig vor und bringen ihn dort ein.
Bevor der Antrag beim Gericht landet, ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern vorgeschrieben (§ 305 InsO). Erst wenn er scheitert, kann das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet werden (§ 304 InsO).