Schuldnerberatung Esslingen
In Esslingen unterhalten wir keine eigene Beratungsstelle – trotzdem sind Sie bei uns genau richtig.
Als anwaltliche Schuldnerberatung betreuen wir Ratsuchende aus Esslingen und dem Landkreis, mit der mittelalterlichen Altstadt am Neckar, meist telefonisch und online. Möchten Sie uns persönlich treffen, erreichen Sie unsere Kanzlei in Ammerbuch in rund 45 Minuten. Der erste Schritt ist immer unverbindlich: Schildern Sie uns Ihre Lage über unsere anonyme Erstanfrage – kostenlos und ohne jede Verpflichtung.
Soziale Schuldnerberatung:
Kreisdiakonieverband Esslingen – Diakonisches Beratungszentrum,
Berliner Straße 27, 73728 Esslingen, Tel: 0711 342157-0
Caritas-Zentrum Esslingen,
73728 Esslingen, Tel: 0711 396954-0 – außerdem: eva Esslingen, Tel: 0711 396910-0
Häufige Fragen aus Esslingen
Muss ich für die Schuldnerberatung nach Ammerbuch kommen?
Müssen Sie nicht. Telefon, E-Mail und unser Online-Service decken fast alles ab. Wer den persönlichen Kontakt sucht, ist in rund 45 Minuten bei uns.
Gibt es in Esslingen eine kostenlose Schuldnerberatung?
Ja – gleich mehrere kostenlose Träger beraten in Esslingen: der Kreisdiakonieverband, das Caritas-Zentrum und die Evangelische Gesellschaft (Adressen oben). Alle sind gefragt, sodass Wartezeiten entstehen. Wenn es schnell gehen muss, sind wir für Sie da.
Machen Sie den ersten Schritt – anonym und unverbindlich. Schildern Sie uns Ihre Situation über unsere unverbindliche Erstanfrage.
Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.
Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – Schuldnerberatung Schickner, Ammerbuch.
Welches Insolvenzgericht ist für Esslingen zuständig?
Esslingen besitzt ein eigenes Insolvenzgericht: das Amtsgericht Esslingen, das auch die Bezirke Kirchheim unter Teck und Nürtingen umfasst. Um Antrag und Einreichung kümmern wir uns vollständig für Sie.
Wichtig zu wissen: Ohne einen zuvor gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch (§ 305 InsO) nimmt das Gericht den Antrag nicht an. Erst danach greift das Verbraucherinsolvenzverfahren (§ 304 InsO).