Schuldnerberatung Rastatt
In Rastatt unterhalten wir keine eigene Beratungsstelle – trotzdem sind Sie bei uns genau richtig.
Als anwaltliche Schuldnerberatung betreuen wir Ratsuchende aus Rastatt und dem Landkreis, mit der Barockresidenz am Rand des Schwarzwalds, meist telefonisch und online. Möchten Sie uns persönlich treffen, erreichen Sie unsere Kanzlei in Ammerbuch in rund 80 Minuten. Der erste Schritt ist immer unverbindlich: Schildern Sie uns Ihre Lage über unsere anonyme Erstanfrage – kostenlos und ohne jede Verpflichtung.
Soziale Schuldnerberatung:
Caritasverband für den Landkreis Rastatt e.V. – Schuldnerberatung,
Ludwigstraße 7, 76437 Rastatt, Tel: 07222 774180
Landkreis Rastatt – Amt für Soziales (Schuldnerberatung, für Bezieher von Sozialleistungen),
Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt, Tel: 07222 381-2840
Häufige Fragen aus Rastatt
Muss ich für die Schuldnerberatung nach Ammerbuch kommen?
Nein. Das meiste erledigen wir telefonisch, per E-Mail und online. Wer möchte, erreicht unsere Kanzlei in rund 80 Minuten.
Gibt es in Rastatt eine kostenlose Schuldnerberatung?
Ja – der Caritasverband für den Landkreis Rastatt berät kostenlos alle Ratsuchenden; die Stelle des Landkreises ist dagegen nur für Bezieher von Sozialleistungen da (Adressen oben). Wartezeiten sind üblich. Muss es schnell gehen, sind wir für Sie da.
Machen Sie den ersten Schritt – anonym und unverbindlich. Schildern Sie uns Ihre Situation über unsere unverbindliche Erstanfrage.
Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.
Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – Schuldnerberatung Schickner, Ammerbuch.
Welches Insolvenzgericht ist für Rastatt zuständig?
Für Rastatt ist nicht ein Amtsgericht Rastatt, sondern das Amtsgericht Baden-Baden als Insolvenzgericht zuständig, da Rastatt zum Landgerichtsbezirk Baden-Baden gehört. Den fertig vorbereiteten Antrag reichen wir dort für Sie ein.
Vor dem Insolvenzantrag muss zunächst ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern stattgefunden haben (§ 305 InsO); erst wenn dieser scheitert, folgt das Verfahren beim Gericht (§ 304 InsO).