Schuldnerberatung Freiburg
In Freiburg unterhalten wir keine eigene Beratungsstelle – trotzdem sind Sie bei uns genau richtig.
Als anwaltliche Schuldnerberatung betreuen wir Ratsuchende aus Freiburg im Breisgau, der Universitäts- und Münsterstadt, und Umgebung, meist telefonisch und online. Möchten Sie uns persönlich treffen, erreichen Sie unsere Kanzlei in Ammerbuch in knapp zwei Stunden. Der erste Schritt ist immer unverbindlich: Schildern Sie uns Ihre Lage über unsere anonyme Erstanfrage – kostenlos und ohne jede Verpflichtung.
Soziale Schuldnerberatung:
Caritasverband Freiburg-Stadt e.V. – Caritas-Sozialdienst mit Schuldnerberatung,
Herrenstraße 6, 79098 Freiburg, Tel: 0761 7903-1177
Schuldnerberatung der Stadt Freiburg (nur für Bezieher von SGB II/XII), Amt für Soziales.
Häufige Fragen aus Freiburg
Muss ich für die Schuldnerberatung nach Ammerbuch kommen?
Müssen Sie nicht. Telefon, E-Mail und unser Online-Service decken fast alles ab. Wer den persönlichen Kontakt sucht, ist in knapp zwei Stunden bei uns.
Gibt es in Freiburg eine kostenlose Schuldnerberatung?
Ja – der Caritasverband Freiburg-Stadt berät kostenlos alle Bürgerinnen und Bürger; die städtische Stelle ist dagegen nur für Empfänger von Sozialleistungen zuständig (Hinweise oben). Wartezeiten sind üblich – wenn es eilt, sind wir für Sie da.
Machen Sie den ersten Schritt – anonym und unverbindlich. Schildern Sie uns Ihre Situation über unsere unverbindliche Erstanfrage.
Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.
Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – Schuldnerberatung Schickner, Ammerbuch.
Welches Insolvenzgericht ist für Freiburg zuständig?
Freiburg ist Sitz des Landgerichts und damit des zuständigen Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Freiburg. Über dieses Gericht laufen die Verbraucherinsolvenzverfahren der Stadt und des Umlands. Den Antrag stellen wir fertig vorbereitet für Sie.
Wichtig zu wissen: Ohne einen zuvor gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch (§ 305 InsO) nimmt das Gericht den Antrag nicht an. Erst danach greift das Verbraucherinsolvenzverfahren (§ 304 InsO).