Schuldnerberatung Ravensburg
In Ravensburg unterhalten wir keine eigene Beratungsstelle – trotzdem sind Sie bei uns genau richtig.
Als anwaltliche Schuldnerberatung betreuen wir Ratsuchende aus Ravensburg und dem Landkreis, der Stadt der Türme und Heimat des Ravensburger Verlags, meist telefonisch und online. Möchten Sie uns persönlich treffen, erreichen Sie unsere Kanzlei in Ammerbuch in knapp zwei Stunden. Der erste Schritt ist immer unverbindlich: Schildern Sie uns Ihre Lage über unsere anonyme Erstanfrage – kostenlos und ohne jede Verpflichtung.
Soziale Schuldnerberatung:
Schulden- und Insolvenzberatung des Landratsamts Ravensburg (Kreishaus II),
Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 85-3181
Caritas Bodensee-Oberschwaben,
Gartenstraße 7, 88212 Ravensburg, Tel: 0751 36256-0
Häufige Fragen aus Ravensburg
Muss ich für die Schuldnerberatung nach Ammerbuch kommen?
Müssen Sie nicht. Telefon, E-Mail und unser Online-Service decken fast alles ab. Wer den persönlichen Kontakt sucht, ist in knapp zwei Stunden bei uns.
Gibt es in Ravensburg eine kostenlose Schuldnerberatung?
Ja – die Schulden- und Insolvenzberatung des Landratsamts Ravensburg und die Caritas Bodensee-Oberschwaben beraten kostenlos (Adressen oben). Wegen der Nachfrage sind Wartezeiten üblich. Muss es schnell gehen, sind wir für Sie da.
Machen Sie den ersten Schritt – anonym und unverbindlich. Schildern Sie uns Ihre Situation über unsere unverbindliche Erstanfrage.
Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.
Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – Schuldnerberatung Schickner, Ammerbuch.
Welches Insolvenzgericht ist für Ravensburg zuständig?
Ravensburg ist Sitz des Landgerichts und damit auch des zuständigen Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Ravensburg. Über dieses Gericht werden die Verbraucherinsolvenzverfahren Oberschwabens geführt. Den Antrag stellen wir fertig vorbereitet für Sie.
Wichtig zu wissen: Ohne einen zuvor gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch (§ 305 InsO) nimmt das Gericht den Antrag nicht an. Erst danach greift das Verbraucherinsolvenzverfahren (§ 304 InsO).