Schuldnerberatung Rottweil
In Rottweil unterhalten wir keine eigene Beratungsstelle – trotzdem sind Sie bei uns genau richtig.
Als anwaltliche Schuldnerberatung betreuen wir Ratsuchende aus Rottweil und dem Landkreis, der ältesten Stadt Baden-Württembergs, meist telefonisch und online. Möchten Sie uns persönlich treffen, erreichen Sie unsere Kanzlei in Ammerbuch in rund 45 Minuten. Der erste Schritt ist immer unverbindlich: Schildern Sie uns Ihre Lage über unsere anonyme Erstanfrage – kostenlos und ohne jede Verpflichtung.
Soziale Schuldnerberatung:
Schuldnerberatung des Kreissozialamts Rottweil,
Olgastraße 6, 78628 Rottweil, Tel: 0741 244-262
Caritas Schwarzwald-Alb-Donau, Caritas-Zentrum Rottweil,
Königstraße 47, 78628 Rottweil, Tel: 0741 246-135
Häufige Fragen aus Rottweil
Muss ich für die Schuldnerberatung nach Ammerbuch kommen?
Nein. Wir arbeiten überwiegend telefonisch und digital, sodass Ihnen der Weg erspart bleibt. Für den Fall der Fälle sind es rund 45 Minuten Fahrt.
Gibt es in Rottweil eine kostenlose Schuldnerberatung?
Ja – die Schuldnerberatung des Kreissozialamts Rottweil und die Caritas Schwarzwald-Alb-Donau beraten kostenlos (Adressen oben). Bei kostenlosen Stellen sind Wartezeiten üblich. Wenn es eilt, sind wir für Sie da.
Machen Sie den ersten Schritt – anonym und unverbindlich. Schildern Sie uns Ihre Situation über unsere unverbindliche Erstanfrage.
Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.
Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – Schuldnerberatung Schickner, Ammerbuch.
Welches Insolvenzgericht ist für Rottweil zuständig?
Rottweil ist Sitz des Landgerichts und besitzt ein eigenes Insolvenzgericht: das Amtsgericht Rottweil. Über dieses Gericht laufen auch die Verfahren des Umlands, etwa für Tuttlingen. Ihren Antrag bereiten wir vollständig vor.
Dem gerichtlichen Antrag geht immer der Versuch einer außergerichtlichen Einigung voraus (§ 305 InsO). Scheitert er, bescheinigen wir das – und erst dann beginnt das Verfahren beim zuständigen Gericht (§ 304 InsO).