Schuldnerberatung Mosbach


In Mosbach unterhalten wir keine eigene Beratungsstelle – trotzdem sind Sie bei uns genau richtig.

Als anwaltliche Schuldnerberatung betreuen wir Ratsuchende aus Mosbach und dem Neckar-Odenwald-Kreis, mit der sehenswerten Fachwerk-Altstadt, meist telefonisch und online. Möchten Sie uns persönlich treffen, erreichen Sie unsere Kanzlei in Ammerbuch in gut anderthalb Stunden. Der erste Schritt ist immer unverbindlich: Schildern Sie uns Ihre Lage über unsere anonyme Erstanfrage – kostenlos und ohne jede Verpflichtung.

 

Soziale Schuldnerberatung:
Caritasverband für den Neckar-Odenwald-Kreis e.V. – Schuldnerberatung,
Amthausstraße 10, 74821 Mosbach, Tel: 06261 9201-0

Diakonisches Werk im Neckar-Odenwald-Kreis – Schuldnerberatung,
Neckarelzer Straße 1, 74821 Mosbach, Tel: 06261 9299-100



Häufige Fragen aus Mosbach

Muss ich für die Schuldnerberatung nach Ammerbuch kommen?
Nein, ein Besuch ist nicht nötig. Wir beraten Sie bequem per Telefon, E-Mail und über unseren Online-Service. Für ein persönliches Treffen sind es gut anderthalb Stunden bis Ammerbuch.

Gibt es in Mosbach eine kostenlose Schuldnerberatung?
Ja – der Caritasverband und das Diakonische Werk im Neckar-Odenwald-Kreis beraten kostenlos (Adressen oben). Bei kostenlosen Stellen sind Wartezeiten üblich. Wenn es eilt, sind wir für Sie da.


Machen Sie den ersten Schritt – anonym und unverbindlich. Schildern Sie uns Ihre Situation über unsere unverbindliche Erstanfrage.
Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.

Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – Schuldnerberatung Schickner, Ammerbuch.



Welches Insolvenzgericht ist für Mosbach zuständig?

Mosbach ist Sitz des Landgerichts und besitzt damit ein eigenes Insolvenzgericht: das Amtsgericht Mosbach. Über dieses Gericht laufen auch die Verfahren des Umlands, etwa für den Main-Tauber-Kreis. Den Antrag stellen wir fertig vorbereitet für Sie.

Bevor der Antrag beim Gericht landet, ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern vorgeschrieben (§ 305 InsO). Erst wenn er scheitert, kann das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet werden (§ 304 InsO).

Welcher Weg ist der passende für Sie?

"Mich durch die Schuldnerberatung Schickner vertreten zu lassen, zähle ich zu den glücklichsten Entscheidungen meines Berufslebens. Selbst freiberuflich tätig, sind mir vor allem das hohe persönliche Engagement und die zwischenmenschliche"

- M. U. - Google Bewertung

"Ich kann die Anwaltskanzlei Schickner nur weiterempfehlen. Herr Schickner hat mir in einer äußerst bitteren Angelegenheit durch seine kompetente Beratung, professionellem Vorgehen und viel Geschick das Leben leichter gemacht"

- M. S. - Google-Bewertung

"Sehr freundlich und hilfsbereit, dazu sympathisch, kompetent und vor allem nach Besten Gewissen beraten. Sehr außergewöhnlich für einen Anwalt!"

- U. U. - Google-Bewertung

"Vielen Dank für die schnelle und sehr hilfsbereite Hilfe via Telefon und Mail. Sehr empfehlenswert."

- R. A. - Google-Bewertung