Schuldnerberatung Stuttgart


In Stuttgart unterhalten wir keine eigene Beratungsstelle – trotzdem sind Sie bei uns genau richtig.

Als anwaltliche Schuldnerberatung betreuen wir Ratsuchende aus Stuttgart, der Landeshauptstadt im Talkessel, und Umgebung, meist telefonisch und online. Möchten Sie uns persönlich treffen, erreichen Sie unsere Kanzlei in Ammerbuch in rund 45 Minuten. Der erste Schritt ist immer unverbindlich: Schildern Sie uns Ihre Lage über unsere anonyme Erstanfrage – kostenlos und ohne jede Verpflichtung.

 

Soziale Schuldnerberatung:
Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart (Trägerverbund aus Caritas, eva und PräventSozial),
Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart, Tel: 0711 726975-44

Ergänzend berät die Diakonie Stuttgart an mehreren Standorten im Stadtgebiet.



Häufige Fragen aus Stuttgart

Muss ich für die Schuldnerberatung nach Ammerbuch kommen?
Nein. Wir arbeiten überwiegend telefonisch und digital, sodass Ihnen der Weg erspart bleibt. Für den Fall der Fälle sind es rund 45 Minuten Fahrt.

Gibt es in Stuttgart eine kostenlose Schuldnerberatung?
Ja – in Stuttgart bündelt die Zentrale Schuldnerberatung mehrere Wohlfahrtsverbände, dazu berät die Diakonie an mehreren Standorten (Adressen oben). Die kostenlosen Angebote sind stark gefragt; Wartezeiten sind üblich. Muss es schnell gehen, sind wir für Sie da.


Machen Sie den ersten Schritt – anonym und unverbindlich. Schildern Sie uns Ihre Situation über unsere unverbindliche Erstanfrage.
Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.

Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – Schuldnerberatung Schickner, Ammerbuch.



Welches Insolvenzgericht ist für Stuttgart zuständig?

Stuttgart ist Sitz des Landgerichts und des zuständigen Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Stuttgart. Hier sind die Insolvenzsachen für einen großen Umkreis konzentriert – etwa auch für Böblingen und Waiblingen. Ihren Antrag stellen wir fertig vorbereitet.

Dem gerichtlichen Antrag geht immer der Versuch einer außergerichtlichen Einigung voraus (§ 305 InsO). Scheitert er, bescheinigen wir das – und erst dann beginnt das Verfahren beim zuständigen Gericht (§ 304 InsO).

Welcher Weg ist der passende für Sie?

"Mich durch die Schuldnerberatung Schickner vertreten zu lassen, zähle ich zu den glücklichsten Entscheidungen meines Berufslebens. Selbst freiberuflich tätig, sind mir vor allem das hohe persönliche Engagement und die zwischenmenschliche"

- M. U. - Google Bewertung

"Ich kann die Anwaltskanzlei Schickner nur weiterempfehlen. Herr Schickner hat mir in einer äußerst bitteren Angelegenheit durch seine kompetente Beratung, professionellem Vorgehen und viel Geschick das Leben leichter gemacht"

- M. S. - Google-Bewertung

"Sehr freundlich und hilfsbereit, dazu sympathisch, kompetent und vor allem nach Besten Gewissen beraten. Sehr außergewöhnlich für einen Anwalt!"

- U. U. - Google-Bewertung

"Vielen Dank für die schnelle und sehr hilfsbereite Hilfe via Telefon und Mail. Sehr empfehlenswert."

- R. A. - Google-Bewertung