Schuldnerberatung Tübingen
In Tübingen unterhalten wir keine eigene Beratungsstelle – trotzdem sind Sie bei uns genau richtig.
Als anwaltliche Schuldnerberatung betreuen wir Ratsuchende aus Tübingen und dem Landkreis, der Universitätsstadt am Neckar, meist telefonisch und online. Unsere Kanzlei liegt selbst im Landkreis Tübingen. Möchten Sie uns persönlich treffen, erreichen Sie unsere Kanzlei in Ammerbuch in rund 20 Minuten. Der erste Schritt ist immer unverbindlich: Schildern Sie uns Ihre Lage über unsere anonyme Erstanfrage – kostenlos und ohne jede Verpflichtung.
Soziale Schuldnerberatung:
Schuldnerberatung Tübingen (Landkreis und Verein für Schuldnerberatung e.V.), Villa Metz,
Hechinger Straße 13, 72072 Tübingen, Tel: 07071 9304-871
Häufige Fragen aus Tübingen
Muss ich für die Schuldnerberatung nach Ammerbuch kommen?
Nein, ein Besuch ist nicht nötig. Wir beraten Sie bequem per Telefon, E-Mail und über unseren Online-Service. Für ein persönliches Treffen sind es rund 20 Minuten bis Ammerbuch.
Gibt es in Tübingen eine kostenlose Schuldnerberatung?
Ja – die Schuldnerberatung Tübingen, gemeinsam getragen von Landkreis und einem Fachverein (Adresse oben), berät kostenlos. Wegen der hohen Nachfrage sind Wartezeiten üblich. Wenn Sie schnell Hilfe brauchen, sind wir für Sie da.
Machen Sie den ersten Schritt – anonym und unverbindlich. Schildern Sie uns Ihre Situation über unsere unverbindliche Erstanfrage.
Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.
Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – Schuldnerberatung Schickner, Ammerbuch.
Welches Insolvenzgericht ist für Tübingen zuständig?
Tübingen ist Sitz des Landgerichts und damit auch des zuständigen Insolvenzgerichts: das Amtsgericht Tübingen. Über dieses Gericht laufen die Verbraucherinsolvenzverfahren der Region – etwa auch für Reutlingen. Den Antrag bereiten wir vollständig für Sie vor.
Bevor der Antrag beim Gericht landet, ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern vorgeschrieben (§ 305 InsO). Erst wenn er scheitert, kann das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet werden (§ 304 InsO).