Schuldnerberatung Herrenberg
In Herrenberg unterhalten wir keine eigene Beratungsstelle – trotzdem sind Sie bei uns genau richtig.
Als anwaltliche Schuldnerberatung betreuen wir Ratsuchende aus Herrenberg und Umgebung, der Fachwerkstadt am Rand des Schönbuchs, meist telefonisch und online. Möchten Sie uns persönlich treffen, erreichen Sie unsere Kanzlei in Ammerbuch in rund 20 Minuten. Der erste Schritt ist immer unverbindlich: Schildern Sie uns Ihre Lage über unsere anonyme Erstanfrage – kostenlos und ohne jede Verpflichtung.
Soziale Schuldnerberatung:
Ev. Diakonieverband im Landkreis Böblingen (bedient ausdrücklich Herrenberg),
Träger: Landhausstraße 58, 71032 Böblingen, Tel: 07031 2165-39
Schuldnerberatung des Landratsamts Böblingen (kreisweit),
Parkstraße 16, 71034 Böblingen, Tel: 07031 663-1651
Verein für Menschen in besonderen Lebenslagen e.V.,
Mecklenburger Straße 10, 71083 Herrenberg
Häufige Fragen aus Herrenberg
Muss ich für die Schuldnerberatung nach Ammerbuch kommen?
Nein, ein Besuch ist nicht nötig. Wir beraten Sie bequem per Telefon, E-Mail und über unseren Online-Service. Für ein persönliches Treffen sind es rund 20 Minuten bis Ammerbuch.
Gibt es in Herrenberg eine kostenlose Schuldnerberatung?
Ja – in Herrenberg berät der Ev. Diakonieverband, dazu die kreisweite Stelle des Landratsamts Böblingen und der Verein für Menschen in besonderen Lebenslagen (Adressen oben). Die kostenlosen Stellen sind gefragt; wenn es eilt, sind wir für Sie da.
Machen Sie den ersten Schritt – anonym und unverbindlich. Schildern Sie uns Ihre Situation über unsere unverbindliche Erstanfrage.
Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.
Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – Schuldnerberatung Schickner, Ammerbuch.
Welches Insolvenzgericht ist für Herrenberg zuständig?
Herrenberg liegt im Landkreis Böblingen und damit im Amtsgerichtsbezirk Böblingen – für Insolvenzsachen ist deshalb das Amtsgericht Stuttgart zuständig, nicht ein Gericht vor Ort. Den Antrag bereiten wir vollständig vor und reichen ihn dort ein.
Bevor der Antrag beim Gericht landet, ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern vorgeschrieben (§ 305 InsO). Erst wenn er scheitert, kann das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet werden (§ 304 InsO).