Schuldnerberatung Mannheim
In Mannheim unterhalten wir keine eigene Beratungsstelle – trotzdem sind Sie bei uns genau richtig.
Als anwaltliche Schuldnerberatung betreuen wir Ratsuchende aus Mannheim, der Quadratestadt mit ihren Adressen wie B4 oder M1, und Umgebung, meist telefonisch und online. Möchten Sie uns persönlich treffen, erreichen Sie unsere Kanzlei in Ammerbuch in rund anderthalb Stunden. Der erste Schritt ist immer unverbindlich: Schildern Sie uns Ihre Lage über unsere anonyme Erstanfrage – kostenlos und ohne jede Verpflichtung.
Soziale Schuldnerberatung:
Caritasverband Mannheim e.V. – Soziale Beratung für Schuldner,
B4, 1, 68159 Mannheim, Tel: 0621 43031050
Diakonisches Werk Mannheim – Schuldnerberatung,
M1, 1a, 68161 Mannheim, Tel: 0621 2800-0324
Häufige Fragen aus Mannheim
Muss ich für die Schuldnerberatung nach Ammerbuch kommen?
Nein, ein Besuch ist nicht nötig. Wir beraten Sie bequem per Telefon, E-Mail und über unseren Online-Service. Für ein persönliches Treffen sind es rund anderthalb Stunden bis Ammerbuch.
Gibt es in Mannheim eine kostenlose Schuldnerberatung?
Ja – der Caritasverband Mannheim und das Diakonische Werk Mannheim beraten kostenlos (Adressen oben; die kostenfreie Beratung richtet sich teils nach dem Leistungsbezug). Wartezeiten sind üblich. Wenn es eilt, sind wir für Sie da.
Machen Sie den ersten Schritt – anonym und unverbindlich. Schildern Sie uns Ihre Situation über unsere unverbindliche Erstanfrage.
Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.
Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – Schuldnerberatung Schickner, Ammerbuch.
Welches Insolvenzgericht ist für Mannheim zuständig?
Mannheim ist Sitz des Landgerichts und damit auch des zuständigen Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Mannheim. Über dieses Gericht laufen die Verbraucherinsolvenzverfahren der Stadt. Den Antrag stellen wir für Sie fertig vorbereitet.
Bevor der Antrag beim Gericht landet, ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern vorgeschrieben (§ 305 InsO). Erst wenn er scheitert, kann das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet werden (§ 304 InsO).