Schuldnerberatung Waiblingen


In Waiblingen unterhalten wir keine eigene Beratungsstelle – trotzdem sind Sie bei uns genau richtig.

Als anwaltliche Schuldnerberatung betreuen wir Ratsuchende aus Waiblingen und dem Rems-Murr-Kreis, mit der Fachwerk-Altstadt an der Rems, meist telefonisch und online. Möchten Sie uns persönlich treffen, erreichen Sie unsere Kanzlei in Ammerbuch in rund 50 Minuten. Der erste Schritt ist immer unverbindlich: Schildern Sie uns Ihre Lage über unsere anonyme Erstanfrage – kostenlos und ohne jede Verpflichtung.

 

Soziale Schuldnerberatung:
Kreisdiakonieverband Rems-Murr – Schuldnerberatung (im Auftrag des Landkreises seit 2023),
Heinrich-Küderli-Straße 61, 71332 Waiblingen, Tel: 07151 95919-119

Außensprechstunden zusätzlich in Schorndorf, Winnenden, Murrhardt und Welzheim.



Häufige Fragen aus Waiblingen

Muss ich für die Schuldnerberatung nach Ammerbuch kommen?
In aller Regel nicht. Der Großteil der Beratung läuft telefonisch und digital. Möchten Sie dennoch vorbeikommen, liegt unsere Kanzlei rund 50 Minuten entfernt.

Gibt es in Waiblingen eine kostenlose Schuldnerberatung?
Ja – die Schuldnerberatung wird im ganzen Rems-Murr-Kreis vom Kreisdiakonieverband getragen (Adresse und Außensprechstunden oben). Weil das Angebot kostenlos und gefragt ist, sind Wartezeiten möglich. Muss es schnell gehen, sind wir für Sie da.


Machen Sie den ersten Schritt – anonym und unverbindlich. Schildern Sie uns Ihre Situation über unsere unverbindliche Erstanfrage.
Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.

Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – Schuldnerberatung Schickner, Ammerbuch.



Welches Insolvenzgericht ist für Waiblingen zuständig?

Für Waiblingen ist nicht ein eigenes Amtsgericht, sondern das Amtsgericht Stuttgart als Insolvenzgericht zuständig – dort sind die Insolvenzsachen unter anderem für Waiblingen konzentriert. Ihren Antrag bereiten wir vollständig vor.

Der Gang zum Gericht steht am Ende, nicht am Anfang: Zuerst ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch nötig (§ 305 InsO), und erst dessen Scheitern öffnet den Weg ins Verfahren (§ 304 InsO).

Welcher Weg ist der passende für Sie?

"Mich durch die Schuldnerberatung Schickner vertreten zu lassen, zähle ich zu den glücklichsten Entscheidungen meines Berufslebens. Selbst freiberuflich tätig, sind mir vor allem das hohe persönliche Engagement und die zwischenmenschliche"

- M. U. - Google Bewertung

"Ich kann die Anwaltskanzlei Schickner nur weiterempfehlen. Herr Schickner hat mir in einer äußerst bitteren Angelegenheit durch seine kompetente Beratung, professionellem Vorgehen und viel Geschick das Leben leichter gemacht"

- M. S. - Google-Bewertung

"Sehr freundlich und hilfsbereit, dazu sympathisch, kompetent und vor allem nach Besten Gewissen beraten. Sehr außergewöhnlich für einen Anwalt!"

- U. U. - Google-Bewertung

"Vielen Dank für die schnelle und sehr hilfsbereite Hilfe via Telefon und Mail. Sehr empfehlenswert."

- R. A. - Google-Bewertung