Schuldnerberatung Künzelsau
In Künzelsau unterhalten wir keine eigene Beratungsstelle – trotzdem sind Sie bei uns genau richtig.
Als anwaltliche Schuldnerberatung betreuen wir Ratsuchende aus Künzelsau und dem Hohenlohekreis, einer Region mit namhaften Weltmarktführern, meist telefonisch und online. Möchten Sie uns persönlich treffen, erreichen Sie unsere Kanzlei in Ammerbuch in rund anderthalb Stunden. Der erste Schritt ist immer unverbindlich: Schildern Sie uns Ihre Lage über unsere anonyme Erstanfrage – kostenlos und ohne jede Verpflichtung.
Soziale Schuldnerberatung:
Schuldnerberatung des Landratsamts Hohenlohekreis,
Allee 17, 74653 Künzelsau, Tel: 07940 18-1430
Diakonische Bezirksstelle Künzelsau – Schuldnerberatung,
Amrichshäuser Straße 4, 74653 Künzelsau, Tel: 07940 2192
Häufige Fragen aus Künzelsau
Muss ich für die Schuldnerberatung nach Ammerbuch kommen?
In aller Regel nicht. Der Großteil der Beratung läuft telefonisch und digital. Möchten Sie dennoch vorbeikommen, liegt unsere Kanzlei rund anderthalb Stunden entfernt.
Gibt es in Künzelsau eine kostenlose Schuldnerberatung?
Ja – die Schuldnerberatung des Landratsamts Hohenlohekreis und die Diakonische Bezirksstelle Künzelsau beraten kostenlos (Adressen oben). Wegen der Nachfrage sind Wartezeiten möglich. Wenn es schnell gehen muss, sind wir für Sie da.
Machen Sie den ersten Schritt – anonym und unverbindlich. Schildern Sie uns Ihre Situation über unsere unverbindliche Erstanfrage.
Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.
Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – Schuldnerberatung Schickner, Ammerbuch.
Welches Insolvenzgericht ist für Künzelsau zuständig?
Für Künzelsau ist nicht ein Amtsgericht Künzelsau, sondern das Amtsgericht Heilbronn als Insolvenzgericht zuständig – der Hohenlohekreis gehört zum Landgerichtsbezirk Heilbronn. Ihren Antrag bereiten wir vollständig vor und reichen ihn dort ein.
Der Gang zum Gericht steht am Ende, nicht am Anfang: Zuerst ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch nötig (§ 305 InsO), und erst dessen Scheitern öffnet den Weg ins Verfahren (§ 304 InsO).