Unsere Grundsätze

Grundsätze Schuldnerberatung Schickner Tübingen  Ammerbuch

Was spricht für uns als Ihren Schuldnerberater?

Bereits seit dem Jahr 2004 sind wir als Schuldnerberater und Insolvenzberater tätig. Für unsere Mandanten, die in einer besonders schwierigen Lebenslage Hilfe benötigen, stehen wir für Vertrauen, Ehrlichkeit und Seriosität. Der Erfolg gibt uns recht: Über 3.000 Mandanten haben wir in dieser Zeit bei der Erreichung einer schuldenfreien Zukunft beraten.

Unser Schwerpunkt liegt dabei in außergerichtlichen Verhandlungen mit Banken und Gläubigern - ohne Insolvenzverfahren. Durch unsere professionellen Schuldenbereinigungspläne beispielsweise haben wir die Möglichkeit, Ihre Gläubiger dazu zu bringen, auf einen Teil der Schulden zu verzichten und Ihnen im übrigen tragbare Raten einzuräumen.

Was einen guten Schuldnerberater ausmacht ...

Folgenden Grundsätze sind die Leitlinien unserer Tätigkeit:

Der Unterschied zu öffentlichen Beratungsstellen

  • Wir haben keine Wartezeiten.
  • Wir besitzen Erlaubnis zur Rechtsberatung gem. § 12 BRAO.
  • Wir vertreten Sie auch gerichtlich im Rahmen von Zivil-, Straf- sowie Insolvenz- und Vollstreckungsverfahren.
  • Sie erhalten staatliche Kostenbeihilfe gem. § 1 BerHG und § 114 ZPO auch bei begleitenden Rechtsstreitigkeiten.
  • Wir sind pflichtversichert für Vermögensschäden aus Falschberatung gem. § 51 BRAO.
  • Wir sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, selbst im Rahmen einer Zeugenaussage.
  • Es ist uns verboten, widerstreitenden Interessen zu vertreten.
  • Wir sind gesetzlich verpflichtet, Sie über die Entwicklung in Ihrer Sache unverzüglich zu unterrichten und Ihre Anfragen unverzüglich zu beantworten.

Der Unterschied zu privaten "Schuldenregulierern"

  • Kostenlose Beratung bei Vorlage eines Berechtigungsschein.
  • Anerkannte Schuldnerberatungsstelle gem. § 1 AG-InsOBW.
  • Wir besitzen Erlaubnis zur Rechtsberatung gem. § 12 BRAO.
  • Wir vertreten Sie auch gerichtlich im Rahmen von Zivil-, Straf- sowie Insolvenz- und Vollstreckungsverfahren.
  • Sie erhalten staatliche Kostenbeihilfe gem. § 1 BerHG und § 114 ZPO auch bei begleitenden Rechtsstreitigkeiten.
  • Wir sind pflichtversichert für Vermögensschäden aus Falschberatung gem. § 51 BRAO.
  • Wir sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, selbst im Rahmen einer Zeugenaussage.
  • Es ist uns verboten, widerstreitende Interessen zu vertreten.
  • Wir sind gesetzlich verpflichtet, Sie über die Entwicklung in Ihrer Sache unverzüglich zu unterrichten und Ihre Anfragen unverzüglich zu beantworten.

"Mich durch die Schuldnerberatung Schickner vertreten zu lassen, zähle ich zu den glücklichsten Entscheidungen meines Berufslebens. Selbst freiberuflich tätig, sind mir vor allem das hohe persönliche Engagement und die zwischenmenschliche"

- M. U. - Google Bewertung

"Ich kann die Anwaltskanzlei Schickner nur weiterempfehlen. Herr Schickner hat mir in einer äußerst bitteren Angelegenheit durch seine kompetente Beratung, professionellem Vorgehen und viel Geschick das Leben leichter gemacht"

- M. S. - Google-Bewertung

"Sehr freundlich und hilfsbereit, dazu sympathisch, kompetent und vor allem nach Besten Gewissen beraten. Sehr außergewöhnlich für einen Anwalt!"

- U. U. - Google-Bewertung

"Vielen Dank für die schnelle und sehr hilfsbereite Hilfe via Telefon und Mail. Sehr empfehlenswert."

- R. A. - Google-Bewertung

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