Die Umschuldung
Eine Umschuldung ist nur dann sinnvoll, wenn gleichzeitig mit den Gläubigern verhandelt wird. Wichtigster Teil hierbei ist, den Gläubigern einen Verzicht auf einen Teil der Schulden gegen sofortige (statt nur Raten-) Zahlung abzuverlangen.
Unsere Schuldnerberatung erreicht hierbei oft Verzichtsquoten von 50 % bis 80 % – je nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen und der Höhe Ihrer Schulden. Genau dieser Verzicht ist der Hebel: Erst wenn die vorhandenen Gläubiger bereit sind, auf Teile ihrer Forderung zu verzichten, lohnt sich eine Umschuldung. Denn dann sind die anfallenden Zinsen bei der Bank oder anderen Kreditgebern auf der anderen Seite bereits eingespart.
Der Verzicht lässt sich dabei auf zwei Wegen erreichen: über einen Schuldenschnitt gegen Einmalzahlung oder über einen Schuldenbereinigungsplan in Raten – meist ist einer dieser Wege sinnvoller als ein neuer Kredit.
Vorsicht: Eine Umschuldung ohne vorherige Verhandlung verschiebt die Schulden nur, statt sie zu verringern – Fehler beim Umschulden sind oft der sichere Weg in die Insolvenz. Mehr dazu in unserem Ratgeber Umschuldung per Kredit – wie Sie richtig umschulden.
Erst wenn die vorhandenen Gläubiger bereit sind auf Teile ihrer Forderung zu verzichten, lohnt sich eine Umschuldung. Denn dann sind die anfallenden Zinsen bei der Bank oder anderen Kreditgebern auf der anderen Seite bereits eingespart.
Bevor Sie einen neuen Kredit aufnehmen, lassen Sie prüfen, ob sich die Schulden nicht günstiger reduzieren lassen. Schildern Sie uns Ihre Situation in einer unverbindlichen und auf Wunsch anonymen Anfrage – kostenfrei und auf Wunsch anonym.
Zuletzt aktualisiert: Juli 2026 · Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – als Schuldnerberater zugelassen (§ 1 AG-InsO BW), Insolvenzverwalter beim Amtsgericht Tübingen