Schuldnerberatung Calw
In Calw unterhalten wir keine eigene Beratungsstelle – trotzdem sind Sie bei uns genau richtig.
Als anwaltliche Schuldnerberatung betreuen wir Ratsuchende aus Calw und dem Landkreis im Nordschwarzwald, der Geburtsstadt Hermann Hesses, meist telefonisch und online. Möchten Sie uns persönlich treffen, erreichen Sie unsere Kanzlei in Ammerbuch in rund 40 Minuten. Der erste Schritt ist immer unverbindlich: Schildern Sie uns Ihre Lage über unsere anonyme Erstanfrage – kostenlos und ohne jede Verpflichtung.
Soziale Schuldnerberatung:
Diakonieverband Nördlicher Schwarzwald, Bezirksstelle Calw,
Badstraße 27, 75365 Calw, Tel: 07051 92487-218
Landratsamt Calw,
Vogteistraße 42-46, 75365 Calw, Tel: 07051 160-0 – außerdem: Verein für Menschen in besonderen Lebenslagen e.V., Lederstraße 39/1, 75365 Calw
Häufige Fragen aus Calw
Muss ich für die Schuldnerberatung nach Ammerbuch kommen?
Nein. Das meiste erledigen wir telefonisch, per E-Mail und online. Wer möchte, erreicht unsere Kanzlei in rund 40 Minuten.
Gibt es in Calw eine kostenlose Schuldnerberatung?
Ja – die Bezirksstelle Calw des Diakonieverbands Nördlicher Schwarzwald sowie das Landratsamt Calw beraten kostenlos, dazu ein örtlicher Fachverein (Adressen oben). Wartezeiten sind möglich. Wenn Sie schnell handeln müssen, sind wir für Sie da.
Machen Sie den ersten Schritt – anonym und unverbindlich. Schildern Sie uns Ihre Situation über unsere unverbindliche Erstanfrage.
Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung – kostenlos, vertraulich und ohne Verpflichtung.
Autor: Rechtsanwalt Dipl. iur. Christoph Schickner – Schuldnerberatung Schickner, Ammerbuch.
Welches Insolvenzgericht ist für Calw zuständig?
Für Calw ist nicht ein Amtsgericht Calw, sondern das Amtsgericht Tübingen als Insolvenzgericht zuständig, denn Calw gehört zum Landgerichtsbezirk Tübingen. Den fertigen Antrag reichen wir dort für Sie ein.
Vor dem Insolvenzantrag muss zunächst ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern stattgefunden haben (§ 305 InsO); erst wenn dieser scheitert, folgt das Verfahren beim Gericht (§ 304 InsO).